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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52943




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52943                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Automotive Wheels Ltd.
                   UK-KENT ME2 2NW

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   CE902
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52943                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52943




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   28.11.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   19-00416-CX-GBM-00
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52943                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Da Ge eh ig g bjek S de de f Pk                    da f      Ve      e d    g
                   gemäß:
                   The e of he appro al objec          pecial heel for pa enger car      i
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1, 2

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52943




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52943                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        10.12.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52943




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                        Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 52943                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        10.12.2019                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                   Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
                   19-00416-CX-GBM-00                                                 28.11.2019

                   Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   CE902                                                              05.11.2019
§ 22 52943




                   Liste der Änderungen:                                              Datum:
                   List of modifications:                                             Date
                   Entfällt
                   Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 52943

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 52943

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
§ 22 52943




             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg


                                                            2
             Approval No.: 52943

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.

             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
§ 22 52943




             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             TÜV SÜD Auto Service GmbH
             Westendstr 199
             D - 80686 München




                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                          GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5294 3
                                                         19-00416-CX-GBM-00

             Antragsteller:                          Automotive Wheels Ltd.

                                                         Rochester, Kent ME2 2NW, UK
             Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
             Typ:                                    CE902


             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 52943 verliert seine
             Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
             Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
             I.      Übersicht
             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                                  kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                                Rad                        Zentrierring           -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
§ 22 52943




             MT12G LK112        MT12G                      ohne                       112/5     66,6      25    940    2422 09/19
             MT12G LK112        MT12G                      ohne                       112/5     66,6      25    950    2400 09/19
             MT12G LK120        MT12G                      ohne                       120/5     65,1      45    950    2400 09/19
             I.1.    Beschreibung der Sonderräder
             Antragsteller                    : Automotive Wheels Ltd.

                                                Rochester, Kent ME2 2NW, UK
             Hersteller                       : Automotive Wheels Ltd.
                                              :
                                              : Rochester, Kent ME2 2NW, UK
             Handelsmarke                     : SuperMetal
             Art der Sonderräder              : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
             Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung


             I.2.    Radanschluß
             siehe Anlage
             I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung MT12G LK112:

                                                  : Außenseite                             : Innenseite
             Handelsmarke                         : --                                     : SuperMetal




                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                              Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 4
             Radtyp                              : --                                    : CE902
             Radausführung                       : --                                    : MT12G
             Radgröße                            : --                                    : 9 J X 20 H2
             Typzeichen                          : KBA 52943                             : --
             Einpreßtiefe                        : --                                    : ET25
             Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                         : z.B. 09.19
             Weitere Kennzeichnung               : --                                    :M
             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
             I.4.     Verwendungsbereich
             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
             II.      Sonderradprüfung
             Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
             und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
             II.1.    Felge
             Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
             Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
             Unterlagen überein.
§ 22 52943




             II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
             II.3.    Festigkeitsprüfung:
             Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
             Berichtart               Berichtnummer                   Datum          Technischer Dienst
             01_Festigkeit            19-0676-A00-V01                 07.11.2019     TÜV PFALZ
             III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
             III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
             Bedingungen gewährleistet.
             III.2.   Fahrversuche:
             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
             nicht vor.
             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.




                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                              Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 4
             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
             III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
             Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
             Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
             IV.      Zusammenfassung:
             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
             Bedenken.
             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
             werden, wenn
             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
             - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
             ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
             - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
             fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
             Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
             KBA-P00100-10.
             V.       Unterlagen und Anlagen:
§ 22 52943




             V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
             Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
             Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
             age                                                                                                       Hinweise
               1 AUDI, AUDI AG,                                 MT12G LK112; MT12G             25      28.11.2019      liegt bei
                            Bayerische Motorenwerke AG,         LK112
                 BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                 MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
                 Nissan International S. A., QUATTRO
                 GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
               2 VOLKSWAGEN                                     MT12G LK120                    45      28.11.2019      liegt bei




                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                               Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
             V.1.a. Nacharbeitsprofile:
             s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
             V.2.   Allgemeine Hinweise:
             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
             V.3.   Technische Unterlagen:
             siehe Anlage: Technische Unterlagen
             V.4.   Radabdeckung:
             s. Anlage: Radabdeckung




             Blötscher
§ 22 52943




             Sachverständiger

             München, 28.11.2019
             BLO




                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                 Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 1

             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
             26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 52943




                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                                  Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 1

             Wuchtgewichte
             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
             Allgemeine Reifenhinweise
             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
             Sturzwinkels zu beachten.
             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
             bestätigen zu lassen.
             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
             Reifenfülldruck zu beachten ist.
§ 22 52943




             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
             unberührt.
             Ersatzrad
             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
             Allgemeine Radhinweise
             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                                  Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 1


             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


             Bezeichnung              Zeichnungs-Nr.                                           Datum           Änderung Datum
             01_Festigkeit            19-0676-A00-V01                                          07.11.2019
             02_Radbeschreibung       CE902                                                    05.11.2019
             03_Radzeichnung          CE902-MT12G_9,0JX20 H2_SuperMetal_03                     24.05.2019      2       02.09.2019
             04_Nabenkappe            PMCDBV1FRW1                                              23.01.2018
             05_Radschraube           C17D27                                                   29.05.1998      3       04.05.2011
             06_Radschraube           C17D30                                                   29.05.1998      3       04.05.2011
             07_Radschraube           B12                                                      09.06.2003      07      16.03.2011
§ 22 52943




                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                               Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241                   248, 24C, 24D, 24J und 24M.
             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


             Vorderachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                  Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 52943




             Hinterachse
             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
             Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                  Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                             Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 1 von 4

             Fahrzeughersteller                      : VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             MT12G LK120         MT12G                   ohne                        65,1                    950     2400    09/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 52943




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm für Typ : 7L
                                                       180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                       7J0
             Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/45R20 105 5MK                                 Nur Pickup (Serie);
             2HS2         e1*2007/46*0750*..                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                        ab Werk;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        74E; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 275/35R20 102 VB0; 11A; 21M; 22Q;                nicht mit Höherlegung;
                                                                     24C; 24D; 248; 5LA                 ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                            Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 275/35R20 102 VB0; 11A; 21M; 22Q; nicht mit Höherlegung;
                                                                     24C; 24D; 248; 5LA  T6; ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*36;
                                                                                         Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 265/45R20 104 11A; 24J; 24M                   Nicht
                                                        275/40R20 102 11A; 24C; 24D                   Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 275/35R20 102 VB0; 11A; 21M; 22Q;               nicht mit Höherlegung;
                                                                    24C; 24D; 248; 5LA                ab
§ 22 52943




                                                                                                      e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                      T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                      (Serie);
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 275/35R20 102 SE9; VB0; 11A; 21M;              T5 ab MJ 2003; T5 ab
             7HCA         e1*2001/116*0286*..                        22Q; 24C; 24D; 5LA               MJ 2003; Nur bis
             7HK          L148                                                                        e1*2001/116*0289*10;
             7HKX0        L148                                                                        Nur bis
             7HM          e1*2001/116*0218*..                                                         e1*2001/116*0220*19;
             7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                            Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                   einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 52943




                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Gutachten 19-00416-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52943
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: CE902
             Antragsteller: Automotive Wheels Ltd.                            Stand: 28.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1850kg.
§ 22 52943




             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
                  über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  .
             VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
                  (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
                  Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
                  Schiebetür zu prüfen.
             GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern

             Nummer                           19-0676-A00-V01

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ CE902
             Hersteller                       Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                      Seite 1 von 3

             Auftraggeber                     Automotive Wheels Ltd.
                                              A3 Saxon Place, Medway Valley Park
                                              Rochester, Kent ME2 2NW, UK

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Modell                           SuperMetal CELL
             Typ                              CE902
             Radgröße                         9 J x 20 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                  (mm)/          tiefe                 datum
                                                                  Mittenloch-ø
                                                                  (mm)           (mm)   (kg)   (mm)
             LK112         CE902 9JX20 H2 LK112 / ohne Ring       5/112/66,6     25     950    2400       9/2019
             LK120         CE902 9JX20 H2 LK120 / ohne Ring       5/120/65,1     45     950    2400       9/2019


             Kennzeichnung
§ 22 52943




             Herstellerzeichen                SuperMetal
             Radtyp und Ausführung            CE902 (s.o.)
             Radgröße                         9JX20 H2
             Einpreßtiefe                     ET.. (s.o.)
             Gießereikennzeichen              M
             Herstellungsdatum                Woche und Jahr

             Befestigungselemente

             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

             Prüfungen

             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

             - Biegeumlaufprüfung
             - Impactprüfung
             - Abrollprüfung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern

             Nummer                         19-0676-A00-V01

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ CE902
             Hersteller                     Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                 Seite 2 von 3

             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß        Einpresstiefe   Radlast   Abrollumfang   Ver-   Datum      Ort
             führung                 (mm)            (kg)      (mm)           fahren
             LK112 5/112/66,6        25              950       2400           FE     10/2019    TRM Shah Alam
             LK120 5/120/65,1        45              950       2400           FE     10/2019    TRM Shah Alam

             FE=Farbeindringverfahren
             ZnO=Zinkoxydpaste

             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß        Einpresstiefe   Radlast   Reifengröße           Datum      Ort
             führung                 (mm)            (kg)
             LK112 5/112/66,6        25              950       225/35R20             10/2019    TRM Shah Alam
             LK120 5/120/65,1        45              950       225/35R20             10/2019    TRM Shah Alam

             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

             Aus-    Anschluß        Einpresstiefe   Radlast   Reifengröße    Ver-   Datum      Ort
             führung                 (mm)            (kg)                     fahren
             LK112 5/112/66,6        25              950       305/50R20      FE     11/2019    TZT Lambsheim
§ 22 52943




             LK120 5/120/65,1        45              950       305/50R20      FE     11/2019    TZT Lambsheim

             FE=Farbeindringverfahren
             ZnO=Zinkoxydpaste

             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

             - Salzsprühtest

             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 112/5-ET25 betrug 15,06 kg.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Prüflabore durchgeführt:
             TÜV Rheinland Malaysia Shah Alam im Oktober 2019
             TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim im November 2019

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
             Bedingungen zu verwenden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern

             Nummer                           19-0676-A00-V01

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 H2 Typ CE902
             Hersteller                       Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                  Seite 3 von 3

             Anlagen

             Beschreibung        -                                                        05.11.2019
             Radzeichnung        CE902-MT12G_9,0JX20 H2_SuperMetal_03                     24.05.2019
                                 mit Änderung vom                                         02.09.2019

             Der Prüfbericht umfasst Blatt 1 bis 3.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 7. November 2019




             Gies                                                                00331860.DOC
§ 22 52943




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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