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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                               56316 Raubach
                                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            ADV14
                             Typ                               ADV14 7517
                             Radgröße                          7.5Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                               Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                             V4           ADV14 7517 V4 / ohne Ring            5/120/65,1         45       950     2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50635
§ 22 50635, Erweiterung 05




                             Herstellerzeichen                 ADV-M
                             Radtyp und Ausführung             ADV14 7517 (s.o.)
                             Radgröße                          7.5Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET ... (s.o.)
                             Herstelldatum                     Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm   180                   36

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                            Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 K1a K1b K2c R37 T04 T08 190    A01 A14 A57
                             2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 K1a K1b K2c R37 188            KOV KuG
                             e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A10 K1c K2c 190                    S01
                             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/70R17    A12 G01 K1c K2c 185
                             - Pickup                     90-132        255/60R17    A10 K1c K2c T06 T10 190
                             - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A12 K1c K2c 188
                               Verbreiterungen            90-132        265/60R17    A12 K1c K2c 190
                                                          90-132        275/60R17    A12 K1c K2c 188
                             VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 190                A14 A57 KMV
                             2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37 188                        KuG S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-165        245/65R17    A10 190
                             e1*2007/46*0750*..           90-165        245/70R17    A01 A12 G82 G89 185
                             - Pickup                     90-165        245/70R17    A12 R09 R82 185
                             - mit Radhaus-               90-165        255/60R17    A10 T06 T10 190
                               Verbreiterungen            90-165        255/65R17    A12 188
§ 22 50635, Erweiterung 05




                                                          90-165        265/60R17    A12 190
                                                          90-165        275/60R17    A12 188
                             VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                        A14 A57 KuG
                             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A11 T01                            S01
                             e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A11
                             0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99
                             e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                             L148
                             - Multivan, California,
                             Transporter,...
                             VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A11 T01                            A14 A57 KuG
                             7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A11                                S01
                             e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
                             e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                             0289*00-24
                             - Multivan, California,...
                             VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A11 T01 T97                        A14 A57 KuG
                             7J0                          62-150        225/55R17C   A11                                S01
                             e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                             0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99
                             - Transporter                62-150        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A13 T01                            A14 A57 KuG
                             7HC                          62-150        225/55R17C   A13                                S01
                             e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0220*36-54                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California, Kombi,         62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             Multivan,...                 62-150        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01
                             VW Bus (T6)                  75-150        225/55R17    A13 T01                            A14 A57 KuG
                             7HMA                         75-150        225/55R17C   A13                                S01
                             e1*2001/116*                 75-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
                             0289*25-43                   75-150        235/55R17    A12 T03
                             - California                 75-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                                                          75-150        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Bus (T6)             62-150        225/55R17    A13 T01                               A14 A57 KuG
                             7J0                     62-150        225/55R17C   A13                                   S01
                             e1*2007/46*             62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0130*16-31              62-150        235/55R17    A12 T03 T99
                             -Transporter            62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - geschl.Aufbau         62-150        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01
                             VW Bus (T6.1)           81-146        225/55R17    A13 T01                               A14 A57 KuG
                             7HC                     81-146        225/55R17C   A13                                   S01
                             e1*2001/116*            81-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0220*55-..              81-146        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California, Kombi,    81-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             Multivan, ...           81-146        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)           81-146        225/55R17    A13 T01                               A14 A57 KuG
                             7HMA                    81-146        225/55R17C   A13                                   S01
                             e1*2001/116*            81-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             0289*44-..
§ 22 50635, Erweiterung 05




                                                     81-146        235/55R17    A12 T03 T99
                             - California            81-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - ab Facelift 2019      81-146        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01
                             VW Bus (T6.1)           66-146        225/55R17    A13 T01                               A14 A57 KuG
                             7J0                     66-146        225/55R17C   A13                                   S01
                             e1*2007/46*0130*32-..   66-146        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
                             -Transporter            66-146        235/55R17    A12 T03 T99
                             - geschl.Aufbau         66-146        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             - ab Facelift 2019      66-146        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50635, Erweiterung 05




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             185      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             188      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1880 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7
                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
§ 22 50635, Erweiterung 05




                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 6 von 7
                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
                             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
                             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
                             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 50635, Erweiterung 05




                             R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55014116 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 7
                             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 50635, Erweiterung 05




                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 10. März 2020




                             Laux                                                                    00339518.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim