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							Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 5                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                       : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                     Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
120565150             PCD 5x120               ohne                        65,1                     800     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:      CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/50R18 101           5KK                        ab
                                          245/45R18 100           5KA                        e1*2001/116*0289*25;
                                          255/45R18 103                                      T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                             (Serie);
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 723; 73C; 74D;
                                                                                             75I

Verkaufsbezeichnung:      CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK                                  T6; ab
                                          245/45R18 100 5KA                                  e1*2001/116*0220*36;
                                          255/45R18 103                                      Lkw geschl.Kasten
                                                                                             (Serie);
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 723; 73C; 74D;
                                                                                             75I
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 5                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101            5KK                       bis
                                         245/45R18 100            5KA                       e1*2007/46*0130*15;
                                         255/45R18 103            5LK                       T5; Lkw geschl.Kasten
                                                                                            (Serie);
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 723; 73C; 74D;
                                                                                            75I
7J0            e1*2007/46*0130*..     62 - 150 235/50R18 101      5KK                       ab
                                                                                            e1*2007/46*0130*16;
                                                245/45R18 100     5KA                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                255/45R18 103                               (Serie);
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 723; 73C; 74D;
                                                                                            75I

Verkaufsbezeichnung:      TRANSPORTER,          CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150       235/50R18 101 5KK                           Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..                245/45R18 100 5KA                           e1*2001/116*0289*11;
                                                255/45R18 103 5LK                           Ab
                                                                                            e1*2001/116*0220*20;
                                                                                            bis
                                                                                            e1*2001/116*0289*24;
                                                                                            bis
                                                                                            e1*2001/116*0220*35;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 723; 73C; 74D;
                                                                                            75I
7HC            e1*2001/116*0220*..    62 - 173 235/50R18 101      5KK                       T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA           e1*2001/116*0286*..             245/45R18 100      5KA                       MJ 2003; Nur bis
7HK            L148                                                                         e1*2001/116*0289*10;
7HKX0          L148                                                                         Nur bis
7HM            e1*2001/116*0218*..                                                          e1*2001/116*0220*19;
7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 723; 73C; 74D;
                                                                                            75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 5                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 5                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
						
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