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							             Gutachten 366-0164-20-LORD
             zur Erteilung der ABE 53337
             ANLAGE: 9                                                            Radtyp: BX700PXB 8018
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 19.06.2020
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             Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
             VW3                 VW3                        ohne                      65,06                       965     2365    03/20
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
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§ 22 53337




             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                          180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                          7J0
             Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
             2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 245/60R18 105             5MK; 51J                     Nur Pickup (Serie);
             2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R18 109                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                             ab Werk;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74D; 74E; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
             7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/50R18 101            5KK                          ab
                                                       245/45R18 100            5KA                          e1*2001/116*0289*25;
                                                       255/45R18 103                                         T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                             (Serie);
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0164-20-LORD
             zur Erteilung der ABE 53337
             ANLAGE: 9                                                         Radtyp: BX700PXB 8018
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.06.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK                               T6; ab
                                                       245/45R18 100 5KA                               e1*2001/116*0220*36;
                                                       255/45R18 103                                   Lkw geschl.Kasten
                                                                                                       (Serie);
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/60R18 107                                  Nicht
                                                        255/55R18 105                                  Schlechtwegefahrwerk;
                                                        265/55R18 108        11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101          5KK                       bis
                                                      245/45R18 100          5KA                       e1*2007/46*0130*15;
§ 22 53337




                                                      255/45R18 103          5LK                       T5; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                       (Serie);
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/50R18 101      5KK                       ab
                                                                                                       e1*2007/46*0130*16;
                                                           245/45R18 100     5KA                       T6; Lkw geschl.Kasten
                                                           255/45R18 103                               (Serie);
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK                               Ab
             7HMA         e1*2001/116*0289*..          245/45R18 100 5KA                               e1*2001/116*0289*11;
                                                       255/45R18 103 5LK                               Ab
                                                                                                       e1*2001/116*0220*20;
                                                                                                       bis
                                                                                                       e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                       bis
                                                                                                       e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0164-20-LORD
             zur Erteilung der ABE 53337
             ANLAGE: 9                                                         Radtyp: BX700PXB 8018
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.06.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 235/50R18 101 5KK                               T5 ab MJ 2003; T5 ab
             7HCA         e1*2001/116*0286*..          245/45R18 100 5KA                               MJ 2003; Nur bis
             7HK          L148                                                                         e1*2001/116*0289*10;
             7HKX0        L148                                                                         Nur bis
             7HM          e1*2001/116*0218*..                                                          e1*2001/116*0220*19;
             7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§ 22 53337




                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0164-20-LORD
             zur Erteilung der ABE 53337
             ANLAGE: 9                                                         Radtyp: BX700PXB 8018
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.06.2020
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                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
§ 22 53337




             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1750kg.
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1850kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0164-20-LORD
             zur Erteilung der ABE 53337
             ANLAGE: 9                                                         Radtyp: BX700PXB 8018
             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 19.06.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
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             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 53337




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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