Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 44R6655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 44R6655.114
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
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Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 205/75R16C A02) bis A10)
(ohne Serien-
Radhausverbreiterungen) 205/80R16
T104)
205R16
T104)
205R16C
215/75R16C
A01)K04)
215/75R16
A01)K04)T101)
215/80R16
A01)K04)
215R16C
A01)K04)
225/70R16
A01)K01)K04)T103)
225/75R16C
A01)K01)K04)
225/75R16
A01)K01)K04)
235/65R16
A01)K01)K02)
235/70R16
A01)K01)K02)
245/70R16
A01)K01)K02)
245/70R16C
A01)K01)K02)
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Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 245/70R16 A02) bis A10)
(mit Serien- EF0)
Radhausverbreiterungen) 245/70R16C
255/70R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM e1*2001/116*0218*..
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
7HK L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, Multivan 205/65R16 A02) bis A10)
Beach, Multivan Starline, A93)N215)T99) E75)E89)E97)EF0)
Caravelle, California,
California Beach, 205/65R16C
Transporter, Transporter A93)N215)
Flex, Business
(Ausführungen mit kleinsten 205/70R16
Serienreifen in 16Zoll)
A93)N215)T97)
215/65R16
A93)T102)
215/65R16C
A93)
225/60R16
A93)T102)
225/60R16C
A93)
225/65R16
A01)A93)G01)
225/65R16C
A93)
235/60R16
A93)
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Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
7J0 L225
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5 Transporter 205/65R16 A02) bis A10)
(offener Kasten, A93)N215)T99) E88)E89)E97)EF0)
Plane+Spriegel,
Pritschenaufbau, 205/65R16C
Tiefladepritsche) A93)N215)
215/65R16C
A93)
235/60R16
A93)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6; Bus, geschlossener 205/65R16 A02) bis A10)
Kasten A93)T99) E75)E97a)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 205/65R16C
A93)
215/60R16C
A93)
215/60R16
A93)T99)
215/65R16
A93)T102)
215/65R16C
A93)
225/55R16
A93)T99)
225/60R16
A93)T102)
225/60R16C
A93)
225/65R16C
A93)
235/55R16
A93)T98)
235/60R16
A93)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6 Transporter 205/65R16C A02) bis A10)
(offener Kasten, A93) E88)E97a)EF0)
Plane+Spriegel,
Pritschenaufbau, 215/65R16C
Tiefladepritsche) A93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-000703-D0-104-03~VW-5-120-65-ET40_44R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000703-D0-104-03~VW-5-120-65-ET40_44R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-D0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 44R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 06.07.2020
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