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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                Schleidener Straße 32
                                                53919 Weilerswist - Derkum
                                                QM-Nr. 49 02 0192006


               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

               Modell                           B26
               Typ                              B26-859
               Radgröße                         8,5Jx19EH2+
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               V4            B26-859 V4/ ohne Ring              5/120/65,1          50          900    2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                       47957
§22 47957*06




               Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung            B26-859 (s.o.)
               Radgröße                         8,5Jx19EH2+
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel              180                  36
                                                    D = 28 mm
               S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel              160                  36
                                                    D = 28 mm


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Volkswagen


               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                            Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-190        255/50R19   T03 T07 180                     A07 A12 A18
               2H, 2HS2                     90-190        255/55R19   178                             A57 A99 KMV
               e1*2007/46*0356*..;                                                                    S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Amarok                    90-132        255/50R19   K1c K2c T03 T07 180             A01 A07 A12
               2H, 2HS2                     90-132        255/55R19   K1c K2c 178                     A18 A57 A99
               e1*2007/46*0356*..;                                                                    KOV S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-173        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A18
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        255/40R19   T00                             A57 A99 S01
               e1*2001/116*
               0220*00-35;
§22 47957*06




               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A18
               7HM, 7HMA                    62-173        255/40R19   T00                             A57 A99 S01
               e1*2001/116*0218*..,
               e1*2001/116*
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        245/45R19   A01 G01 K46 T02 T98             A07 A12 A18
               7J0                          62-150        255/40R19   T00                             A57 A99 S01
               e1*2007/46*
               0130*00-15
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        245/45R19   A01 G01 T02                     A07 A12 A18
               7HC                          62-150        255/40R19   T00                             A57 A99 S01
               e1*2001/116*
               0220*36-54
               - California, Kombi,
               Multivan,...
               VW Bus (T6)                  75-150        245/45R19   G01 T02                         A01 A07 A12
               7HMA                                                                                   A18 A57 A99
               e1*2001/116*                                                                           S01
               0289*25-43
               - California
               VW Bus (T6)                  62-150        245/45R19   A01 G01 T02                     A07 A12 A18
               7J0                          62-150        255/40R19   T00                             A57 A99 S01
               e1*2007/46*
               0130*16-31
               -Transporter
               - geschl.Aufbau


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6.1)           81-150        245/45R19    A01 G01 T02                          A07 A12 A18
               7HC                     81-150        255/40R19    T00                                  A57 A99 S01
               e1*2001/116*
               0220*55-..
               - California, Kombi,
               Multivan, ...
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           81-150        245/45R19    A01 G01 T02                          A07 A12 A18
               7HMA                    81-150        255/40R19    T00                                  A57 A99 S01
               e1*2001/116*
               0289*44-..
               - California
               - ab Facelift 2019
               VW Bus (T6.1)           66-150        245/45R19    A01 G01 T02                          A07 A12 A18
               7J0                     66-150        255/40R19    T00                                  A57 A99 S01
               e1*2007/46*0130*32-..
               -Transporter
               - geschl.Aufbau
               - ab Facelift 2019
§22 47957*06




               VW Bus (T7)             100-150       235/45R19    K1a K2b T99                          A01 A07 A12
               ST                      100-150       235/45R19    K1a K2h T99                          A18 A58 A60
               e1*2018/858*00018*..    100-150       245/40R19H   K1a K2b T01                          A99 BT7 MpH
               - Multivan                            L                                                 NoE S01
                                       100-150       245/45R19    K1a K2b T02 T98
               VW Touareg (I) R5       120,128       255/45R19    T04                                  A07 A12 A18
               7L                      120,128       255/50R19    A01 K1c K2b T03 T07                  A99 S02
               e1*2001/116*0203*..     120,128       275/45R19    A01 K1c K2b




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 47957*06




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               178      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BT7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 332 mm
               an Achse 1.

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
§22 47957*06




               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
               satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 47957*06




               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47957 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55120409 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B26-859
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 7

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
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               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. April 2022




               Wagner                                                                   00388414.DOC
               RN/BW




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim