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							               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                        Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTHP9BP45B651           PCD120 ET45            ohne                        65,1                     930      2330    01/15
               TTHP9BP45651            PCD120 ET45            ohne                        65,1                     930      2330    01/15
               TTHP9SA45B651           PCD120 ET45            ohne                        65,1                     930      2330    01/15
               TTHP9SA45651            PCD120 ET45            ohne                        65,1                     930      2330    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsyst eme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                            180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                            7J0
                Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 215/75R16 107            12M; 51J                   Nur Pickup (Serie);
                2HS2         e1*2007/46*0750*..          235/70R16 106            11A; 12A; 24J; 24M;        Ohne
                                                                                  51J                        Radhausverbreiterung;
                                                                235/75R16 108     11A; 12A; 24J; 24M;        Allradantrieb;
                                                                                  51J                        Heckantrieb;
                                                                245/70R16 111     11A; 12A; 241; 244;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  246; 247                   51A; 573; 7BN; 7OJ;
                                                                255/65R16 109     11A; 12A; 24C; 24D         71C; 71K; 721; 725;
                                                                255/70R16 111     11A; 12A; 24C; 24D         73C; 74C; 74E; 76U;
                                                                                                             77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                    Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/70R16       106   51J                       Nur Pickup (Serie);
               2HS2         e1*2007/46*0750*..          235/75R16       108   51J                       Radhausverbreiterung
                                                        245/70R16       111                             ab Werk;
                                                        255/65R16       109                             Allradantrieb;
                                                        255/70R16       111                             Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                        7OJ; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                        76U; 77E
               2H            e1*2007/46*0356*..   90 - 132 215/75R16 107 12M                            Nur Pickup (Serie);
               2HS2          e1*2007/46*0750*..            215/75R16C 113 12M                           Radhausverbreiterung
                                                                                                        ab Werk;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        573; 7BN; 7OJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74E; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
§22 49878*10




               7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103                                  ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                            215/65R16C 106                              e1*2001/116*0289*25;
                                                            225/60R16 102 5LA                           T6; ab
                                                            225/60R16C                                  e1*2001/116*0220*36;
                                                            105/103
                                                            235/60R16 104                               Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                    Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103                     ab
                                                                                           e1*2007/46*0130*16;
                                                         215/65R16 106                     ab
                                                         215/65R16C 106                    e1*2001/116*0289*25;
                                                         225/60R16 102 5LA                 T6; ab
                                                         225/60R16C                        e1*2001/116*0220*36;
                                                         105/103
                                                         235/60R16 104                     Lkw geschl.Kasten
                                                                                           (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7OJ; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                                        FLEX;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
               7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 215/65R16C    51G                T5 ab MJ 2003;
                                               62 - 132 225/60R16 102 5LA                Allradantrieb;
                                                        235/60R16     51G                Frontantrieb;
§22 49878*10




                                               132      215/65R16C    51G; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        M+S
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/70R16           51G                       Nicht
                                                                                                        Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 7BM; 7NY; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99          122; 5JK; 56G             bis
                                                        215/65R16 102         122; 5LA                  e1*2007/46*0130*15;
                                                        215/65R16C 106        122; 5NA                  Lkw geschl.Kasten
                                                        225/60R16 102         12A; 5LA                  (Serie);
                                                        225/60R16C            12A; 5MK                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        105/103
                                                        235/60R16 104         12A; 5MA                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                    Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103                                   ab
                                                                                                        e1*2007/46*0130*16;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                            215/65R16C 106                              e1*2001/116*0289*25;
                                                            225/60R16 102 5LA                           T6; ab
                                                            225/60R16C                                  e1*2001/116*0220*36;
                                                            105/103
                                                            235/60R16 104                               Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER,        CALIFORNIA, MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 103    205/65R16 99   122; 5JK; 56G                Ab
               7HMA         e1*2001/116*0289*..             215/65R16 102 122; 5LA                      e1*2001/116*0289*11;
                                                            215/65R16C 106 122; 5NA                     Ab
                                                            225/60R16 102 12A; 5LA                      e1*2001/116*0220*20;
§22 49878*10




                                                            225/60R16C     12A; 5MK                     bis
                                                            105/103
                                                            235/60R16 104 12A; 5MA                      e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OJ; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               7HC           e1*2001/116*0220*.. 62 - 128   215/65R16C        51G                       T5 ab MJ 2003; Nur
               7HCA          e1*2001/116*0286*.. 62 - 132   225/60R16 102     5LA                       bis
               7HK           L148                           235/60R16         51G                       e1*2001/116*0289*10;
               7HKX0         L148                132        215/65R16C        51G; 52J                  Allradantrieb;
                                                            M+S
               7HMA          e1*2001/116*0289*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7GU; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                     Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 49878*10




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                     Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 49878*10




                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                     Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 8
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§22 49878*10




                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4L0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 95 VW                                                    Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7GU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 2N0 907 275 A ( nur e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0289*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 7L0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 2N0 907 275 A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
                    werden.
§22 49878*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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