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							Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 09.03.2023
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
8GUN9020405/1 GUNNER 209 PCD                   ohne                        65,1                     860      2400    01/19
20651         5x120 ET 40 CB 65.1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                             180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                             7J0
 Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
 2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/45R20          105     5MK                      Nur Pickup (Serie);
 2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/50R20          109                              Radhausverbreiterung
                                          265/45R20          108                              ab Werk;
                                          275/40R20          106     5NA                      Allradantrieb;
                                          275/45R20          110                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 729; 73C; 74D;
                                                                                              74E; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 09.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24J;              nicht mit Höherlegung;
                                                        248; 5JK                         nicht mit
                                          275/35R20 102 VB0; 11A; 21R; 22Q;              Tieferlegung; ab
                                                        24J; 248; 5LA                    e1*2007/46*0130*16;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0289*25;
                                                                                         T6; ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*36;
                                                                                         Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
7HMA          e1*2001/116*0289*.. 62 - 150   265/35R20 99        VB0; 11A; 22Q; 24J;     ab
                                                                 248; 5JK                e1*2007/46*0130*16;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0289*25;
                                                                                         T6; ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*36;
                                                                                         Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24J;              nicht mit Höherlegung;
                                                        248; 5JK                         nicht mit
                                          275/35R20 102 VB0; 11A; 21R; 22Q;              Tieferlegung; ab
                                                        24J; 248; 5LA                    e1*2007/46*0130*16;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0289*25;
                                                                                         T6; ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*36;
                                                                                         Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 09.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99 VB0; 11A; 22Q; 24J; ab
                                                       248; 5JK            e1*2007/46*0130*16;
                                                                           ab
                                                                           e1*2001/116*0289*25;
                                                                           T6; ab
                                                                           e1*2001/116*0220*36;
                                                                           Lkw geschl.Kasten
                                                                           (Serie);
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                         FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 275/35R20 102 SE9; VB0; 11A; 22Q; T5 ab MJ 2003; T5 ab
                                                       24C; 24D; 367; 5LA MJ 2003; Nur bis
                                                                           e1*2001/116*0289*10;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           73C; 74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 265/45R20 104         11A; 24C; 24D           Nicht
                                           275/40R20 102         11A; 24C; 24D           Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99            VB0; 11A; 22Q; 24J;     ab
                                                                 248; 5JK                e1*2007/46*0130*16;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0289*25;
                                                                                         T6; ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*36;
                                                                                         Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 09.03.2023
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99            VB0; 11A; 22Q; 241; bis
                                                                 246; 248; 5JK       e1*2007/46*0130*15;
                                                                                     Lkw geschl.Kasten
                                                                                     (Serie);
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74D
7J0           e1*2007/46*0130*..     62 - 150 265/35R20 99       VB0; 11A; 22Q; 24J; nicht mit Höherlegung;
                                                                 248; 5JK            nicht mit
                                             275/35R20 102       VB0; 11A; 21R; 22Q; Tieferlegung; ab
                                                                 24J; 248; 5LA       e1*2007/46*0130*16;
                                                                                     ab
                                                                                     e1*2001/116*0289*25;
                                                                                     T6; ab
                                                                                     e1*2001/116*0220*36;
                                                                                     Lkw geschl.Kasten
                                                                                     (Serie);
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen            Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99 VB0; 11A; 22Q; 241;           Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..                       246; 248; 5JK                 e1*2001/116*0289*11;
                                                                                     Ab
                                                                                     e1*2001/116*0220*20;
                                                                                     bis
                                                                                     e1*2001/116*0289*24;
                                                                                     bis
                                                                                     e1*2001/116*0220*35;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74D
7HC           e1*2001/116*0220*.. 62 - 173   275/35R20 102       SE9; VB0; 11A; 22Q; T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA          e1*2001/116*0286*..                                24C; 24D; 367; 5LA MJ 2003; Nur bis
7HK           L148                                                                   e1*2001/116*0289*10;
7HKX0         L148                                                                   Allradantrieb;
7HMA          e1*2001/116*0289*..                                                    Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     73C; 74D; 75I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 09.03.2023
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      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 09.03.2023
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                                                                                                    Seite: 6 von 7
       Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), i m oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00108-CX-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52283
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: GUNNER 209
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 09.03.2023
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
     über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     .
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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