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							               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                          Stand: 14.12.2023
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               Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               A226090405120       A226 PCD 5x120 ET40        ohne                        65,1                      860      2330    02/20
               651
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 7HMA; 7HC
§22 53210*01




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 2HS2; 2H
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 7HCA; 7HMA; 7HKX0; 7L; 7HM; 7HC; 7HK; 7J0
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                            180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                            7J0
                Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/45R20          105     5MK                       Nur Pickup (Serie);
                2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/50R20          109                               Radhausverbreiterung
                                                         265/45R20          108                               ab Werk;
                                                         275/40R20          106     5NA                       Allradantrieb;
                                                         275/45R20          110                               Heckantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                              723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                              74E; 75I




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24J;              nicht mit Höherlegung;
                                                                       248; 5JK                         nicht mit
                                                         275/35R20 102 VB0; 11A; 21R; 22Q;              Tieferlegung; ab
                                                                       24J; 248; 5LA                    e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E
               7HMA          e1*2001/116*0289*.. 62 - 150   265/35R20 99      VB0; 11A; 22Q; 24J;       ab
                                                                              248; 5JK                  e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
§22 53210*01




                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24J;              nicht mit Höherlegung;
                                                                       248; 5JK                         nicht mit
                                                         275/35R20 102 VB0; 11A; 21R; 22Q;              Tieferlegung; ab
                                                                       24J; 248; 5LA                    e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99 VB0; 11A; 22Q; 24J; ab
                                                                      248; 5JK            e1*2007/46*0130*16;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2001/116*0289*25;
                                                                                          T6; ab
                                                                                          e1*2001/116*0220*36;
                                                                                          Lkw geschl.Kasten
                                                                                          (Serie);
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                                        FLEX;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 275/35R20 102 SE9; VB0; 11A; 22Q; T5 ab MJ 2003; T5 ab
                                                                      24C; 24D; 367; 5LA  MJ 2003; Nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0289*10;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
§22 53210*01




                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 74E; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 265/45R20 104       11A; 24C; 24D             Nicht
                                                          275/40R20 102       11A; 24C; 24D             Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99          VB0; 11A; 22Q; 24J;       nicht mit Höherlegung;
                                                                              248; 5JK                  nicht mit
                                                            275/35R20 102     VB0; 11A; 21R; 22Q;       Tieferlegung; ab
                                                                              24J; 248; 5LA             e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99          VB0; 11A; 22Q; 241;       bis
                                                                              246; 248; 5JK             e1*2007/46*0130*15;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E
               7J0           e1*2007/46*0130*..   62 - 150 265/35R20 99       VB0; 11A; 22Q; 24J;       ab
                                                                              248; 5JK                  e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                        T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
§22 53210*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99 VB0; 11A; 22Q; 241;               Ab
               7HMA         e1*2001/116*0289*..                       246; 248; 5JK                     e1*2001/116*0289*11;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*20;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
               7HC           e1*2001/116*0220*.. 62 - 173   275/35R20 102     SE9; VB0; 11A; 22Q;       T5 ab MJ 2003; T5 ab
               7HCA          e1*2001/116*0286*..                              24C; 24D; 367; 5LA        MJ 2003; Nur bis
               7HK           L148                                                                       e1*2001/116*0289*10;
               7HKX0         L148                                                                       Allradantrieb;
               7HMA          e1*2001/116*0289*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                     Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 7
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 53210*01




                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), i m oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53210*01




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00148-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53210
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: A226
               Antragsteller: ARCASTING SRL                                      Stand: 14.12.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 7
                      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SE9) Durch Nacharbeit (Verlegen der Rohrleitungen der Klimaanlage) im hinteren rechten Radhaus im Bereich
                    über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    .
               VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
                    (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der sei tlichen
                    Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
                    Schiebetür zu prüfen.
§22 53210*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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