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							GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7
Auftraggeber                  AD Vimotion GmbH
                              Liebigstrasse 27
                              73760 Ostfildern-Scharnhausen
                              QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        OXIGIN OX 18_E
Typ                           OXIGIN OX 18_E 8519
Radgröße                      8.5JX19H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)
 K2            OXIGIN OX 18_E 8519 K2 /            5/120/65,1        45         860      2300
               ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    100054
Herstellerzeichen             OXIGIN
Radtyp und Ausführung         OXIGIN OX 18_E 8519 (s.o.)
Radgröße                      8.5JX19H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienschraube M14x1,5 (2-teilig) Kugel d=28mm           160               36
 S02   Serienschraube M14x1,5            Kugel d=28mm           180               36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Volkswagen
Spurverbreiterung             innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 VW Amarok (I)             90-165         265/55R19       A12 R82 R89 168               A07 A14 A18
 2H, 2HS2                  90-190         255/50R19       A10 T03 T07 172               A57 KMV X90
 e1*2007/46*0356*..;       90-190         255/55R19       A10 170                       S02
 e1*2007/46*0750*..        90-190         265/50R19       A12 T10 172
 - Pickup                  90-190         265/55R19       A01 A12 G82 G89 168
 - mit Radhaus-            90-190         275/50R19       A01 A12 K2b 171
    Verbreiterungen        90-190         275/50R19       A12 K2h 171




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GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok (I)                90-132       255/50R19       A10 K1c K2c T03 T07 172       A01 A07 A14
2H, 2HS2                     90-132       255/55R19       A10 K1c K2c 170               A18 A57 KOV
e1*2007/46*0356*..;          90-132       265/50R19       A12 K1c K2c T10 172           S02
e1*2007/46*0750*..           90-132       265/55R19       A12 G01 K1c K2c 168
- Pickup                     90-132       275/50R19       A12 K1c K2c 171
- ohne Radhaus-
   Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-173       245/45R19       A01 G01 K46 T02 T98 172       A07 A12 A14
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173       255/40R19       T00 172                       A18 A57 AuT
e1*2001/116*                                                                            S02
0220*00-35;
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173       245/45R19       A01 G01 K46 T02 T98 172       A07 A12 A14
7HM, 7HMA                    62-173       255/40R19       T00 172                       A18 A57 AuT
e1*2001/116*0218*..,                                                                    S02
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150       245/45R19       A01 G01 K46 T02 T98 172       A07 A12 A14
7J0                          62-150       255/40R19       T00 172                       A18 A57 AuT
e1*2007/46*                                                                             S02
0130*00-15
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150       245/40R19 HL T01 172                          A07 A12 A14
7HC                          62-150       245/45R19    A01 G01 T02 172                  A18 A57 AuT
e1*2001/116*                 62-150       255/40R19    T00 172                          S02
0220*36-54
- California, Kombi,
Multivan,...
VW Bus (T6)                  75-150       245/40R19 HL T01                              A07 A12 A14
7HMA                         75-150       245/45R19    A01 G01 T02                      A18 A57 AuT
e1*2001/116*                                                                            S02
0289*25-43
- California
VW Bus (T6)                  62-150       245/40R19 HL T01 172                          A07 A12 A14
7J0                          62-150       245/45R19    A01 G01 T02 T98 172              A18 A57 AuT
e1*2007/46*                  62-150       255/40R19    T00 172                          S02
0130*16-31
-Transporter
- geschl.Aufbau




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6.1)               81-150        245/40R19 HL T01 172                           A07 A12 A14
7HC                         81-150        245/45R19    A01 G01 T02 172                   A18 A57 AuT
e1*2001/116*                81-150        255/40R19    T00 172                           X38 S02
0220*55-..
- California, Kombi,
Multivan, ...
- ab Facelift 2019
VW Bus (T6.1)               81-150        245/40R19 HL T01                               A07 A12 A14
7HMA                        81-150        245/45R19    A01 G01 T02                       A18 A57 AuT
e1*2001/116*                81-150        255/40R19    T00                               X38 S02
0289*44-..
- California
- ab Facelift 2019
VW Bus (T6.1)               66-150        245/40R19 HL T01 172                           A07 A12 A14
7J0                         66-150        245/45R19    A01 G01 T02 T98 172               A18 A57 AuT
e1*2007/46*0130*32-..       66-150        255/40R19    T00 172                           X38 S02
-Transporter
- geschl.Aufbau
- ab Facelift 2019
VW Touareg (I) R5           120,128       255/45R19       K1c K2b T04 172                A01 A07 A12
7L                          120,128       255/50R19       K1c K2b T03 T07 172            A14 A18 S01
e1*2001/116*0203*..         120,128       275/45R19       K1c K2b 172

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                                 Seite 4 von 7
280 km/h                -       -        95%
290 km/h                -       -        90%
300 km/h                -       -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

168       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

170       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

171       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1710 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

172       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1720 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.


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GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 5 von 7
A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

AuT     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G82      Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

G89      Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7
KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R82     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R89     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T10      Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

X38      Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm an Achse 1.

X90     Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 332mm an Achse1.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100054 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                                Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Juli 2025




Wagner                                                                                  00451369.DOCX




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