Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
IGX IGX ohne 65,1 1050 2370 04/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54246*05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
7J0
200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung
235/75R16 108 12A; 51J ab Werk;
245/70R16 111 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
74E; 76U; 83T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne
235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung;
245/70R16 111 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74E; 76U; 83T
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 nicht mit T6; ab
Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5LA Lkw geschl.Kasten
225/60R16C nicht mit (Serie);
105/103 Höherlegung; nicht Allradantrieb;
mit Tieferlegung; 5MK Frontantrieb;
§22 54246*05
235/60R16 104 nicht mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Höherlegung; nicht 12A; 51A; 71K; 721;
mit Tieferlegung; 5MA 725; 73C; 74D; 74E;
75 215/65R16 106 5NA 76U; 77E; 82I
215/65R16C 106 5NA
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 5LA T6; ab
225/60R16C 5MK e1*2001/116*0220*36;
105/103
235/60R16 104 5MA Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76U; 77E; 82I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 5LA T6; ab
225/60R16C 5MK e1*2001/116*0220*36;
105/103
235/60R16 104 5MA Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76U; 77E; 82I
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 nicht mit T6; ab
Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5LA Lkw geschl.Kasten
§22 54246*05
225/60R16C nicht mit (Serie);
105/103 Höherlegung; nicht Allradantrieb;
mit Tieferlegung; 5MK Frontantrieb;
235/60R16 104 nicht mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Höherlegung; nicht 12A; 51A; 71K; 721;
mit Tieferlegung; 5MA 725; 73C; 74D; 74E;
75 215/65R16 106 5NA 76U; 77E; 82I
215/65R16C 106 5NA
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 75I;
76U
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 205/75R16C 12T; 51G Allradantrieb;
215/75R16C 113 12A Frontantrieb;
235/65R16C 115 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 76U
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R16C 113 12A 51A; 71K; 721; 725;
235/65R16C 115 12A 73C; 74D; 74E; 75I;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12A Frontantrieb;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 75I;
76U
Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis
e1*2001/116*0289*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 76U;
82I; 859
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 215/65R16C SEC; SED; 120; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
215/70R16 100 SED; SE5; SE6; 11A; MJ 2003; Nur bis
12A; 5KA; 54A e1*2001/116*0289*10;
225/70R16 102 SEE; SE5; SE6; 11A; Allradantrieb;
§22 54246*05
12A; 5LA; 54A Frontantrieb;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
12Z; 54A 51A; 71K; 721; 725;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; SE8; 73C; 74D; 74E; 76U;
11A; 12Z; 54A 82I; 859
225/75R16C SEF; SE5; SE7; 11A;
110/107 12A; 54A
225/75R16C SEF; SE5; SE7; SE8;
110/107 11A; 12Z; 54A
235/65R16 103 SED; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
235/70R16 104 SEF; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis
225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
235/60R16 104 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76U; 82I;
859
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis
205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15;
215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten
215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie);
225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71K; 721; 725;
105/103
73C; 74D; 74E; 76U
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 5LA T6; ab
225/60R16C 5MK e1*2001/116*0220*36;
105/103
235/60R16 104 5MA Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
§22 54246*05
725; 73C; 74D; 74E;
76U; 77E; 82I
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
215/65R16C 51G e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 nicht mit T6; ab
Höherlegung; nicht e1*2001/116*0220*36;
mit Tieferlegung; 5LA Lkw geschl.Kasten
225/60R16C nicht mit (Serie);
105/103 Höherlegung; nicht Allradantrieb;
mit Tieferlegung; 5MK Frontantrieb;
235/60R16 104 nicht mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Höherlegung; nicht 12A; 51A; 71K; 721;
mit Tieferlegung; 5MA 725; 73C; 74D; 74E;
75 215/65R16 106 5NA 76U; 77E; 82I
215/65R16C 106 5NA
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 51G bis
215/65R16C 102 51G e1*2007/46*0130*15;
Lkw geschl.Kasten
(Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
kurzer Radstand;
langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 51G Nur mit orig.VW-
215/65R16C 102 51G Pritsche; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744
7J0 L225 63 - 128 215/65R16C 109 SEC; SED; 12T; 51G Nur mit orig.VW-
225/70R16 102 SEE; SE5; SE6; 11A; Pritsche;
12A; 54A Allradantrieb;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; 11A; Frontantrieb;
12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; SE8; 51A; 71K; 721; 725;
11A; 12Z; 54A 73C; 74D; 74E; 77E
225/75R16C SEF; SE5; SE7; 11A;
110/107 12A; 54A
225/75R16C SEF; SE5; SE7; SE8;
110/107 11A; 12Z; 54A
235/65R16 103 SED; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
§22 54246*05
235/70R16 104 SEF; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11;
215/65R16 102 12T; 5LA Ab
215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20;
225/60R16 102 12A; 5LA bis
225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24;
105/103
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76U; 82I
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis
7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 76U; 82I;
859
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 128 215/65R16C SEC; SED; 120; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 215/70R16 100 SED; SE5; SE6; 11A; MJ 2003; Nur bis
7HK L148 12A; 5KA; 54A e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 225/70R16 102 SEE; SE5; SE6; 11A; Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. 12A; 5LA; 54A Frontantrieb;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
12Z; 54A 51A; 71K; 721; 725;
225/75R16 104 SEF; SE5; SE7; SE8; 73C; 74D; 74E; 76U;
11A; 12Z; 54A 82I; 859
225/75R16C SEF; SE5; SE7; 11A;
110/107 12A; 54A
225/75R16C SEF; SE5; SE7; SE8;
110/107 11A; 12Z; 54A
235/65R16 103 SED; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
235/70R16 104 SEF; SE5; SE6; 11A;
12A; 54A
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
§22 54246*05
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 74E; 76U;
82I; 859
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 54246*05
12Z) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Kantenspur Best.Nr.
4715224 , ist nur an der Achse 1 möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässig en
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
§22 54246*05
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82I) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm nicht
zulässig.
83T) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
303x28mm an der Vorderachse zulässig.
859) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 333x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
SE5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Fahrwerk der Fa.
Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks
ist zu beachten.
SE6) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist auch zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
SE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit dem geänderten Getriebe der Fa.
Auto Seikel GmbH, Welle I i=71/13, Welle II i=71/19 und Welle III i=71/17.
SE8) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende F reigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen, z. B. für VW T5 Teile-Nr. 7H 5 und VW Passat Typ 3BG Teile-Nr.
§22 54246*05
3BG 5.
SEC) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist wahlweise zulässig ohne oder auch mit dem
geänderten Fahrwerk der Fa. Auto Seikel GmbH, Gutachten-Nr. 366-0896-03-MURD. Das Teilegutachten
des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die
mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130
mm (ausreichende Bremswirkung) ist.
SEE) Diese Reifengröße ist nur an Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3100
kg.
SEF) Diese Reifengröße darf nur an Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3000
kg (ausreichende Bremswirkung) verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.