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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CWE 70615
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CW
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                               Lk 120C
                Radausführungskennz.:                                        Lk 120C
                Radgröße:                                                    7Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
§22 47345*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                     180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                             e1*2007/46*0356*..
               2HS2                           e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 132      VW Amarok               215/75R16                         A01) bis A10)
                               (ohne Serien-           T101)                             BF1) K01) K02)
                               Radhausverbreiterungen)
                                                       215/75R16C

                                                       215/75R16CP

                                                       215/80R16

                                                       225/70R16
                                                       T103)

                                                       225/75R16
§22 47345*03




                                                       225/75R16C

                                                       225/75R16CP

                                                       235/65R16

                                                       235/70R16

                                                       245/70R16

                                                       245/70R16C

                                                       255/60R16
                                                       T103)

                                                       255/65R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               2H                             e1*2007/46*0356*..
               2HS2                           e1*2007/46*0750*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 132      VW Amarok               245/70R16                         A02) bis A10)
                               (mit Serien-                                              BF1) EF0)
                               Radhausverbreiterungen) 245/70R16C


                                                       245/75R16
                                                       GEZ)

                                                       255/65R16

                                                       255/70R16


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 47345*03




               7L                             e1*2001/116*0203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 128     VW Touareg              235/70R16 M+S                     A01) bis A10)
                               (Radanschluss 5/120)                                      BF1) EF0) K03) K04)
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               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                              e1*2001/116*0220*..
               7HCA                             e1*2001/116*0286*..
               7HK                              L148
               7HM                              e1*2001/116*0218*..
               7HMA                             e1*2001/116*0289*..
               7J0                              e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 128      VW T5, Multivan,          225/60R16                         A02) bis A10)
                               Multivan Beach,           N235) T102)                       A93) BF1) E75) E89) E97)
                               Multivan Starline,
                               Caravelle, California,
                                                         225/60R16C
                               California Beach,
                               Transporter               N235)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 225/65R16
                               16Zoll)                   A01) G01) N235)
§22 47345*03




                                                        225/65R16C
                                                        N235)

                                                        235/60R16
                                                        A01) K03)

                                                        245/55R16
                                                        A01) K03)

                                                        245/60R16
                                                        A01) G01) K03) T102)

                                                        255/55R16
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               7HC                               e1*2001/116*0220*..
               7HMA                              e1*2001/116*0289*..
               7J0                               e1*2007/46*0130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               62 bis 132      VW T6 bzw. T6.1,           225/55R16                         A02) bis A10)
                               Multivan, Caravelle,       T99)                              A93) BF1) E75) E97a)
                               California, California
                               Beach, Transporter,
                                                          225/60R16
                               Kombi
                               (Ausführungen mit          T102)
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll)                    225/60R16C

                                                        225/65R16C

                                                        235/55R16
                                                        A01) K03) T98)
§22 47345*03




                                                        235/60R16
                                                        A01) K03)

                                                        245/55R16
                                                        A01) K03)

                                                        255/50R16
                                                        A01) K03) T99)

                                                        255/55R16
                                                        A01) E101) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 47345*03




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                      mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
                      225/75R16C ausgerüstet sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615



               E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
                      - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
                      - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 bzw. T6.1 Bus/Transporter“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

               E101) Aufgrund des Freigangs der Schiebetür nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     • Transporter
                     • Caravelle
§22 47345*03




                     • Multivan

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17,
                    265/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 47345*03




               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CWE 70615 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.01.2026
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47345*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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