Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 50214
Nr. : RA-000802-F0-306
Anlage-Nr. : 2e
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 925 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CR Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
RA-000802-F0-306-02e~VW-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 50214
Nr. : RA-000802-F0-306
Anlage-Nr. : 2e
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR e1*2007/46*1827*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 210 VW Touareg 235/55R19 A02) bis A10)
(Stahlfederung) A98a)
245/55R19
A98a)
255/55R19
265/50R19
275/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR e1*2007/46*1827*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 210 VW Touareg 235/55R19 A02) bis A10)
(Luftfederung) A98a)
245/55R19
A98a)
255/50R19
255/55R19
265/50R19
275/50R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000802-F0-306-02e~VW-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 50214
Nr. : RA-000802-F0-306
Anlage-Nr. : 2e
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM859
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Die Anlage Nr. 2e mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.10.2018
RA-000802-F0-306-02e~VW-5-112-66_5-ET35.docx