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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3e
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    69R8805
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                Ronal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            69R8805.17
                Radausführungskennz.:                                     69R8805.17
                Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53401*04




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706     180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3e
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR                              e1*2007/46*1827*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 250     VW Touareg               235/65R18                         A02) bis A10)
                               (Stahlfederung)          A98a)                             A11) BF1) EF0)

                                                       245/60R18
                                                       A98a)

                                                       255/60R18

                                                       265/55R18

                                                       285/50R18

                                                       285/55R18
§22 53401*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR                             e1*2007/46*1827*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 250     VW Touareg              235/60R18                          A02) bis A10)
                               (Luftfederung)          A98a)                              A11) BF1) EF0)

                                                       235/65R18
                                                       A98a)

                                                       245/60R18
                                                       A98a)

                                                       255/60R18

                                                       265/55R18

                                                       285/50R18

                                                       285/55R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3e
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
§22 53401*04




                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind
                     auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                3e
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
                      größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
                      größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               Die Anlage 3e mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024
§22 53401*04
						
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