Gutachten über Sonderräder Nummer: 03-1667-A01-V00 Stand: 9/03 Typ: 5515.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad LK: 4 / 130 Seite 1 von 4 Teilegutachten Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO bei Änderungsabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO. I. Beschreibung der Sonderräder Auftraggeber und Vertrieb: ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG Industriegebiet 67098 Bad Dürkheim Handelsmarke: ATS I.1 Sonderraddaten Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: 5515.1 Radgröße nach Norm: 5,5 J x 15 H2 Einpreßtiefe: 25 +/- 0,5 mm Zul. Radlast: 380 kg Zul. Abrollumfang: 1975 mm Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung, ww. reflectroniert (Chrom-Effekt) I.2 Radanschluß Befestigungsart: VW mit 4 Kegelbundschrauben Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 28 mm die mitgeliefert werden (VS-Set 0048) Anzugsmoment der Radschrauben bzw. muttern: 120 Nm Lochkreisdurchmesser: 130 +/- 0,1 mm Mittenlochdurchmesser des Rades: 70 + 0,8 mm Zentrierungsart: Mittenzentrierung I.3 Kennzeichnung der Sonderräder Stylingseite Anschlußseite Herkunftsmerkmal: Made in Germany - Herstellerkennzeichen: ATS - Radgröße: 5,5Jx15 H2 - Herstellungsdatum: Fertigungsmonat u. -jahr - Radtyp: 5515.1 - Lochkreisdurchmesser: 130 - Einpreßtiefe: e 25 - KBA: 40012 - Japan. Prüfwertzeichen: JWL - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Nummer: 03-1667-A01-V00 Stand: 9/03 Typ: 5515.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad LK: 4 / 130 Seite 2 von 4 I.4 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller: - Volkswagenwerke AG, Wolfsburg, bzw. - Volkswagen AG, Wolfburg Typ Handels- ABE-Nr. bzw. zulässige Reifen- Auflagen und bezeichnung EWG-BE größe und Auflagen Hinweise 11 VW 1200 2180/2 165R15 A3,A4,A5,A6,A7,A8, VW 1300 2180/3 A12,A22,B22,F22, VW 1500 2180/4 175/70R15 X141 2180/5 mit kurzem Vorderwagen 185/70R15 (K1,K2) 15 VW 1500 Cabriolet 2004/2 195/60R15 2004/3 (K1,K2) mit kurzem Vorderwagen 2004/4 2004/5 11 VW 1200 2180/4 165R15 A3,A4,A5,A6,A7,A8, VW 1300 2180/5 A12,A22,F22 VW 1500 2180/6 175/70R15 mit langem Vorderwagen 185/70R15 (K1,K2) 13 VW 1302 8303 195/60R15 VW 1303 (K1,K2) mit langem Vorderwagen 14 VW Cabriolet 2003/2 2003/3 2003/4 2003/5 15 VW 1500 Cabriolet 2004/2 2004/3 mit langem Vorderwagen 2004/4 2004/5 Auflagen und Hinweise: A3. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen. A4. Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits- bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig- keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt 1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig- keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen- fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen- fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz von 9 km/h addiert werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Nummer: 03-1667-A01-V00 Stand: 9/03 Typ: 5515.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad LK: 4 / 130 Seite 3 von 4 Auflagen und Hinweise: A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll- umfang verwendet werden. A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten. A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können. A22. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS 11,5 zulässig. B22. Bei Fahrzeugen mit Trommelbremsen sind an der Vorderachse Bremsträgerbleche und Bremsbacken vom VW Typ 181 zu verwenden. F22. Bei Fahrzeugen vor August 1972 sind die Federbeine bei nicht ausreichender Freigängigkeit vorn am Federteller gegen die neuere Ausführung auszutauschen. K1. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 1 eine aus- reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. K2. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus- reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. X141. Die Verwendung der Sonderräder ist bei Fahrzeugen ab Fahrgestell-Nr.: 118 000 001 möglich. I.5 Spurverbreiterung kleiner 2 % II. Dauerfestigkeitsprüfung Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH liegt vor. III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für Krafträder" geprüft. An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 Anhang I durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten über Sonderräder Nummer: 03-1667-A01-V00 Stand: 9/03 Typ: 5515.1 Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad LK: 4 / 130 Seite 4 von 4 IV. Schlußbescheinigung Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 4 und ist nur als Einheit gültig. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95 Lambsheim, den 08. September 2003 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim