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							Gutachten          über Sonderräder
Nummer:            03-1667-A01-V00
Stand:             9/03                                          Typ: 5515.1
Prüfgegenstand:    PKW-Sonderrad                                 LK:      4 / 130
                                                                                                       Seite 1 von 4


                                                 Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Änderungsabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.


I.   Beschreibung der Sonderräder
     Auftraggeber und Vertrieb:                ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
                                               Industriegebiet
                                               67098 Bad Dürkheim

     Handelsmarke:                             ATS


I.1 Sonderraddaten

     Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:            5515.1
     Radgröße nach Norm:                       5,5 J x 15 H2
     Einpreßtiefe:                             25 +/- 0,5 mm
     Zul. Radlast:                             380 kg
     Zul. Abrollumfang:                        1975 mm
     Oberflächenbehandlung:                    Lackbeschichtung, ww. reflectroniert (Chrom-Effekt)


I.2 Radanschluß
     Befestigungsart:                          VW
                                               mit 4 Kegelbundschrauben Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 28 mm
                                               die mitgeliefert werden (VS-Set 0048)

     Anzugsmoment der Radschrauben
     bzw. muttern:                             120 Nm

     Lochkreisdurchmesser:                     130 +/- 0,1 mm

     Mittenlochdurchmesser des Rades:          70 + 0,8 mm

     Zentrierungsart:                          Mittenzentrierung


I.3 Kennzeichnung der Sonderräder

                           Stylingseite                                                   Anschlußseite

           Herkunftsmerkmal:         Made in Germany                                               -
       Herstellerkennzeichen:        ATS                                                           -
                   Radgröße:         5,5Jx15 H2                                                    -
          Herstellungsdatum:         Fertigungsmonat u. -jahr                                      -
                      Radtyp:        5515.1                                                        -
       Lochkreisdurchmesser:         130                                                           -
                 Einpreßtiefe:       e 25                                                          -
                        KBA:         40012                                                         -
      Japan. Prüfwertzeichen:        JWL                                                           -

                  Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Nummer:             03-1667-A01-V00
Stand:              9/03                                         Typ: 5515.1
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                LK:      4 / 130
                                                                                                       Seite 2 von 4
I.4      Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                           - Volkswagenwerke AG, Wolfsburg, bzw.
                                                              - Volkswagen AG, Wolfburg

Typ         Handels-                               ABE-Nr. bzw.        zulässige Reifen-            Auflagen und
            bezeichnung                            EWG-BE              größe und Auflagen           Hinweise
11          VW 1200                                2180/2              165R15                       A3,A4,A5,A6,A7,A8,
            VW 1300                                2180/3                                           A12,A22,B22,F22,
            VW 1500                                2180/4              175/70R15                    X141
                                                   2180/5
            mit kurzem Vorderwagen                                     185/70R15
                                                                       (K1,K2)
15          VW 1500 Cabriolet                      2004/2              195/60R15
                                                   2004/3              (K1,K2)
            mit kurzem Vorderwagen                 2004/4
                                                   2004/5
11          VW 1200                                2180/4              165R15                       A3,A4,A5,A6,A7,A8,
            VW 1300                                2180/5                                           A12,A22,F22
            VW 1500                                2180/6              175/70R15

            mit langem Vorderwagen                                     185/70R15
                                                                       (K1,K2)
13          VW 1302                                8303                195/60R15
            VW 1303                                                    (K1,K2)

            mit langem Vorderwagen

14          VW Cabriolet                           2003/2
                                                   2003/3
                                                   2003/4
                                                   2003/5
15          VW 1500 Cabriolet                      2004/2
                                                   2004/3
            mit langem Vorderwagen                 2004/4
                                                   2004/5

Auflagen und Hinweise:

A3.      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
         oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
         Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem
         im Beispielkatalog zum § 19 StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen.

A4.      Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
         bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen
         eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der Geschwindig-
         keitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-Leitlinie 128, Blatt
         1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähig-
         keit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu
         addieren. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100
         % und bei 240 km/h bis zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen
         wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifen-
         fülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der
         Einfluß des Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz
         von 9 km/h addiert werden.
                  Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Nummer:             03-1667-A01-V00
Stand:              9/03                                         Typ: 5515.1
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                LK:      4 / 130
                                                                                                       Seite 3 von 4
Auflagen und Hinweise:

A5.      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A6.      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
         umfang verwendet werden.

A7.      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck zu beachten ist.

A8.      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzulieferndenRadschrauben bzw. Radmuttern
         verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
         entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
         der Befestigungsteile einzuhalten.

A12.     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.

A22.     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS 11,5 zulässig.

B22.     Bei Fahrzeugen mit Trommelbremsen sind an der Vorderachse Bremsträgerbleche und Bremsbacken
         vom VW Typ 181 zu verwenden.

F22.     Bei Fahrzeugen vor August 1972 sind die Federbeine bei nicht ausreichender Freigängigkeit
         vorn am Federteller gegen die neuere Ausführung auszutauschen.

K1.      Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 1 eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K2.      Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

X141.    Die Verwendung der Sonderräder ist bei Fahrzeugen ab Fahrgestell-Nr.: 118 000 001 möglich.




I.5 Spurverbreiterung                          kleiner 2 %




II. Dauerfestigkeitsprüfung
Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH liegt vor.




III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 Anhang I durchgeführt.




                  Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten          über Sonderräder
Nummer:            03-1667-A01-V00
Stand:             9/03                                          Typ: 5515.1
Prüfgegenstand:    PKW-Sonderrad                                 LK:      4 / 130
                                                                                                       Seite 4 von 4

IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.



Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 4 und ist nur als Einheit gültig.



Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor.



Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland
unter DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95



Lambsheim, den 08. September 2003




                  Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim