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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       DY-8519
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 BORBET
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 LK: 112
Radgröße:                                                    8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                             48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Fahrzeugtypen             Handelsbezeichnung     Bremskontur           Ergebnis    Bemerkung
                                                                     i.O. n.i.O.
1K, 1KP, 1KM              VW Golf, Golf Plus; Golf Ø280x22
                          Variant, Jetta           Ø288x25
                                                   Ø312x25                         >zur Zeit nur bei
                                                                                   größer 110 kW
1K                        Golf R32               Ø345x30                           184 kW
                          Golf R20               Ø345x30                           Ab 188KW vom
                                                                                   Scirocco
3C                        VW Passat              288x25
                                                 Ø312x25                           Bis 147kW-2WD
                                                 Ø345x30                           184 kW, 220KW
16, 16H                   Jetta                  VW511257-041                      280x22, 15-Zoll
16                        Beetle                 -042

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke        :   Volkswagen - VW

RA-000824-A0-021-19c~VW-5-112-57-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
16H, 1K, 3C, AU, AUV                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
16                                   Jetta:                                                   120 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                                     Beetle:                                                  140 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle                 225/35R19                           A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                           E99)
                                          225/40R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)T85)
                Serienreifen in 15Zoll oder
                16Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199      VW Golf 6               215/35R19                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)T85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AU                             e1*2007/46*0623*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 221     VW Golf 7 R             225/35R19                             A02) bis A10)




RA-000824-A0-021-19c~VW-5-112-57-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     3/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             VW Golf 7 R Variant      225/35R19                                A02) bis A10)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85       VW Golf Sportsvan        225/35R19                                A02) bis A10)
                (Version mit             A01)K25)K97)                             E90)
                Verbundlenkerachse)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV                             e1*2007/46*0627*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW Golf Sportsvan        215/35R19                                A02) bis A10)
                (Version mit             T85)                                     E91)
                Mehrlenkerachse)
                                         225/35R19
                                         A01)K25)K97)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid    215/35R19                               A02) bis A10)
                                          T85)                                    E95)

                                          225/35R19
                                          A01)K01)K04)K13)K22)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)K13)K22)         K02)K21)K28)K63)   E95)V00)




RA-000824-A0-021-19c~VW-5-112-57-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                 e1*2001/116*0307*..
3C                                 e1*2007/46*0502*..
3c                                 e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      VW Passat                   215/35R19                         A02) bis A10)
                (B7, Limousine, Kombi,      T85)                              E87)E93)
                kleinste Serienreifen in
                16Zoll, außer Alltrack)     225/35R19
                                            A01)G0P)K63)T88)

                                           235/30R19
                                           A01)K63)T86)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000824-A0-021-19c~VW-5-112-57-ET48.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
     serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
     ausgerüstet.

E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'VL':




E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
     'ML':




E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36

E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50529 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000824-A0-021
Anlage-Nr. :                19c
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016




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