Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 205/50R17 A02) bis A10)E24)
Sharan syncro
225/45R17
150 Sharan VR6 205/50R17 M+S
225/45R17
e1*2001/116*0023*36E 1120-1240/1280-1330(1330-1405) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-22b~VW-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
75 bis 125 Touran Cross 205/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0211*23 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
75 bis 125 Touran Cross 205/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2007/46*0357*02 1200/1110(0) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
184 Golf 5, R32 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/45R17 M+S
225/45R17
e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 Golf 6 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0242*34 1100/880(940) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-22b~VW-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/50R17 A02) bis A10)
Golf Plus Cross
215/45R17
225/45R17
A01)K03)
e1*2001/116*0304*21 1140/990(1025) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Golf 5 Kombi,
Golf 6 Kombi 215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0328*18 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Maxi, A01)B43)
Caddy Allrad
215/45R17
e1*2001/116*0252*27 1095/1200(1230) bzw. 5/112/57,1
1030/1250(0) Gasantrieb 80kW
1200/1300(0) Maxi
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Allrad A01)B43)
215/45R17
e1*2007/46*0217*3 1200/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Allrad A01)B43)
215/45R17
L320, NT24 1170/1300(0) 5/112/57,1
RA-000352-L0-015-22b~VW-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Min-
destabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
RA-000352-L0-015-22b~VW-5-112-57-ET50.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-L0-015
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010
RA-000352-L0-015-22b~VW-5-112-57-ET50.doc