Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.05
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F, F- Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 120 Nm
N2D winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
D, D-2D, D-N2D Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 140 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm
M12x1,5
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)S01)
215/45R17
K03)
225/45R17
K03)K33)
235/40R17
K01)K33)
74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 215/50R17 A02) bis A10)
M00) S01)
225/45R17
235/45R17
e4*2001/116*0076*25 1100/1030 (Cabrio 1140/1080) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K01)K04)S01)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E57)M00)
215/50R17
M00)E57)
225/50R17 M+S
225/50R17
E05a)
235/45R17
e9*2001/116*0057*17 1300/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/50R17
A01)K04)
235/45R17
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
e1*2001/116*0505*13 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
e9*2001/116*0065*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
(außer XC 70) E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
120 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
E1*2007/46*0495*01 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e9*2001/116*0068*09 1290//1310(0) 5/108/63,3
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93) K01)K04)
235/65R17
245/60R17
255/55R17
255/60R17
275/55R17
K47)
e1*2007/46*0339*04 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60 / V60, 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo S60 / V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04)
(Limousine, Kombi)
205/55R17
E55)M00)
215/45R17
A93)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/40R17
K49)
245/45R17
K49)
e9*2007/46*0023*05 1250/1070(0) 5/108/63,3
RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: F-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V60, 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo V60 Allrad A93a)E55)M00) K01)K04)
(Kombi)
205/55R17
E55)M00)
215/45R17
A93)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/40R17
K49)
245/45R17
K49)
E13*2007/46*1175*02 1220/1139(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
RA-000482-C0-104-25c~VO-5-108-63_3-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
ankleben).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011
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