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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     1/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 808
Art des Sonderrades:                          Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 590/06
Artikel- oder Katalog-Nr:                              C18 808 40 07
Radgröße:                                                8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       67,20 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       SR 11 Ø67,1-Ø63,4
geprüfte Radlast:                                             703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2254 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
A, A-2D, B, B-2D                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             Z 94     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
D, D-2D, D-N2D                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              Z 94   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
M,M-2D                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                Z 88   120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     2/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         M
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169   Volvo S40, V50          215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K03)K04)S01)
                                         215/45R18

                                         225/35R18

                                         225/40R18
                                         K33)

 74 bis 169           Volvo C30          205/40R18                      A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)S01)
                                         215/40R18

                                         215/45R18
                                         E49)K44)K45)

                                         225/40R18
                                         E49)K44)K45)
 100 bis 169          Volvo C70 Cabrio   225/40R18                      A02) bis A10)
                                                                        S01)
                                         235/40R18
                                         A01)K03)

e4*2001/116*0076*17   1140/1080                                         5/108/63,3


Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162   Volvo C30               205/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)S01)
                                         215/40R18

                                         215/45R18
                                         E49)K44)K45)

                                         225/40R18
                                         E49)K44)K45)
e1*2001/116*0427*07   1080/900(0)                                       5/108/63,3




RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     3/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 210  Volvo S80               215/45R18                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        225/45R18

                                        235/40R18
                                        A01)K03)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K03)K04)L22)
 232                  Volvo S80         225/45R18 M+S                   A02) bis A10)

                                        225/45R18
                                        E47)

                                        235/40R18
                                        A01)E47)K03)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K03)K04)L22)
e9*2001/116*0057*09   1300/1080(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         A-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 151          Volvo S80               215/45R18 M+S                     A02) bis A10)

                                        225/45R18

                                        235/40R18
                                        A01)K03)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K03)K04)L22)
e1*2001/116*0504*00   1230/1030(0)                                      5/108/63,3




RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     4/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 210  Volvo V70               215/45R18                         A02) bis A10)
                                      E48)

                                        225/45R18

                                        235/40R18
                                        A01)K03)K04)

                                        245/40R18
                                        A01)K03)K04)L22)
 120 bis 210          Volvo XC70        225/45R18                       A02) bis A10)

                                        235/45R18
                                        A01)K03)

e9*2001/116*0065*05   1280/1210(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         B-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120          Volvo XC70              225/45R18                         A02) bis A10)

                                        235/45R18
                                        A01)K03)

e1*2001/116*0505*00   1260/1210(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         D
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K01)

                                        235/60R18

                                        245/55R18
                                        K04)

                                        255/50R18
                                        K04)

                                        255/55R18
                                        K04)K47)

                                        275/50R18
                                        K02)K47)

e9*2001/116*0068*02   1290/1310(0)                                      5/108/63,3



RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     5/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         D-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120          Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K01)

                                        235/60R18

                                        245/55R18
                                        K04)

                                        255/50R18
                                        K04)

                                        255/55R18
                                        K04)K47)

                                        275/50R18
                                        K02)K47)

e1*2001/116*0507*00   1260/1295(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         D-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K01)

                                        235/60R18

                                        245/55R18
                                        K04)

                                        255/50R18
                                        K04)

                                        255/55R18
                                        K04)K47)

                                        275/50R18
                                        K02)K47)

e1*2007/46*0339*00    1260/1295(0)                                      5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     6/8                                                      Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     7/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
     215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
       kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                11c
Seite :                     8/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte
       auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
       Blechradhauskante anzulegen.

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
     ankleben).

L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz"
     einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc




RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc