Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/06 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 07 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 11 Ø67,1-Ø63,4 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 94 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm D, D-2D, D-N2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 94 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 88 120 Nm M12x1,5 RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04)S01) 215/45R18 225/35R18 225/40R18 K33) 74 bis 169 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/40R18 215/45R18 E49)K44)K45) 225/40R18 E49)K44)K45) 100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) S01) 235/40R18 A01)K03) e4*2001/116*0076*17 1140/1080 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10) K01)K04)S01) 215/40R18 215/45R18 E49)K44)K45) 225/40R18 E49)K44)K45) e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 232 Volvo S80 225/45R18 M+S A02) bis A10) 225/45R18 E47) 235/40R18 A01)E47)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) e9*2001/116*0057*09 1300/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 215/45R18 M+S A02) bis A10) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10) E48) 225/45R18 235/40R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04)L22) 120 bis 210 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 A01)K03) e9*2001/116*0065*05 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10) 235/45R18 A01)K03) e1*2001/116*0505*00 1260/1210(0) 5/108/63,3 Typ: D ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) 275/50R18 K02)K47) e9*2001/116*0068*02 1290/1310(0) 5/108/63,3 RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 5/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: D-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) 275/50R18 K02)K47) e1*2001/116*0507*00 1260/1295(0) 5/108/63,3 Typ: D-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10) A93) K01) 235/60R18 245/55R18 K04) 255/50R18 K04) 255/55R18 K04)K47) 275/50R18 K02)K47) e1*2007/46*0339*00 1260/1295(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 6/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 7/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße 215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 11c Seite : 8/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechradhauskante anzulegen. K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch ankleben). L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc RA-000492-A0-233-11c~VO-5-108-63-67_2-40-C18_808_40_07.doc