Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R6755.251
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,34 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D Serien Radschraube, Kegel 60°, Ge- - 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
M12x1,5
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 205/55R16 A01) bis A10)B24)
K03)S01)
215/50R16
K04)
225/50R16
K04)
100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 215/55R16 A02) bis A10)B24)
S01)
225/50R16
235/50R16
74 bis 169 Volvo C30 205/55R16 A01) bis A10)B24)
K01)K04)S01)
215/50R16
225/45R16
E4*2001/116*0076*20 1140/1080 (0) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 205/55R16 A01) bis A10)B24)
K01)K04)S01)
215/50R16
225/45R16
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)
E05a)
205/60R16 M+S
E05)
215/55R16
E48)
225/55R16
235/50R16
A01)L22)
245/50R16
A01)K04)L22)
e9*2001/116*0057*13 1260/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)
E05a)
205/60R16 M+S
E05)
215/55R16
E48)
225/55R16
235/50R16
A01)L22)
245/50R16
A01)K04)L22)
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44)
E05)
215/55R16
E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01)K04)L22)
120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01)K01)
245/60R16
A01)K01)
e9*2001/116*0065*09 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10) E44)
E05)
215/55R16
E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01)K04)L22)
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01)K01)
245/60R16
A01)K01)
e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE .
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus-
gerüstet sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-A0-104
Anlage-Nr. : 24c
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubau-
en, Überprüfung durch Kreisfahrt.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 24c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 02.06.2010
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc
RA-000523-A0-104-24c~VO-5-108-63_3-ET45_41R6755.doc