Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R8755.251
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,35 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 735 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
D, D-2D, D-N2D Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- 140 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M,M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 2150 120 Nm
M12x1,5
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)S01)
215/45R18
225/35R18
225/40R18
K33)
103 bis 162 Volvo C70 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
74 bis 169 Volvo C30 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04) S01)
215/45R18
A01)E49)K03)K04)K44)
225/40R18
A01)E49)K01)K04)K44)K45)
e4*2001/116*0076*21 930-1140 / 900-1080 (-) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04) S01)
215/45R18
A01)E49)K03)K04)K44)
225/40R18
A01)E49)K01)K04)K44)K45)
e1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 224 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10)
E48)
225/45R18
232 Volvo S80 225/45R18 M+S A02) bis A10)
225/45R18
E47)
e9*2001/116*0057*14 1300/1080(0) 5/108/63,3
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 225/45R18 A02) bis A10)
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
(nicht XC 70)
225/45R18
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10)
225/45R18
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e9*2001/116*0065*10 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
(nicht XC 70)
225/45R18
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10)
225/45R18
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93)K03)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e9*2001/116*0068*07 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93)K03) K01)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)
A93)K03) K01)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e1*2007/46*0339*02 1290/1310(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. : RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8755
K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte
auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechrad-
hauskante anzulegen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.09.2010
RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx