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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R8755
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                          41R8755.251
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    63,35 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2255 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A, A-2D, B, B-2D                 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-                    120 Nm
                                 winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
D, D-2D, D-N2D                   Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-                   140 Nm
                                 winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M,M-2D                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                2150    120 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    2/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         M
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162   Volvo S40, V50          215/40R18                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)S01)
                                                215/45R18

                                                225/35R18

                                                225/40R18
                                                K33)
 103 bis 162          Volvo C70                 225/40R18                  A02) bis A10)
                                                                           S01)

 74 bis 169           Volvo C30                 215/40R18                  A02) bis A10)
                                                A01)K03)K04)               S01)

                                                215/45R18
                                                A01)E49)K03)K04)K44)

                                                225/40R18
                                                A01)E49)K01)K04)K44)K45)
e4*2001/116*0076*21   930-1140 / 900-1080 (-)                              5/108/63,3



Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162   Volvo C30               215/40R18                            A02) bis A10)
                                      A01)K03)K04)                         S01)

                                                215/45R18
                                                A01)E49)K03)K04)K44)

                                                225/40R18
                                                A01)E49)K01)K04)K44)K45)
e1*2001/116*0427*07   1080/900(0)                                          5/108/63,3



Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 224  Volvo S80               215/45R18                            A02) bis A10)
                                      E48)

                                                225/45R18
 232                  Volvo S80                 225/45R18 M+S              A02) bis A10)

                                                225/45R18
                                                E47)
e9*2001/116*0057*14   1300/1080(0)                                         5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    3/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         A-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 151          Volvo S80               225/45R18                         A02) bis A10)


e1*2001/116*0504*00   1230/1030(0)                                      5/108/63,3




Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 224  Volvo V70               215/45R18                         A02) bis A10)
              (nicht XC 70)
                                      225/45R18

 120 bis 224          Volvo XC70        215/55R18                       A02) bis A10)

                                        225/45R18

                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18

e9*2001/116*0065*10   1280/1210(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         B-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 210  Volvo V70               215/45R18                         A02) bis A10)
              (nicht XC 70)
                                      225/45R18

 120 bis 210          Volvo XC70        215/55R18                       A02) bis A10)

                                        225/45R18

                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18

e1*2001/116*0505*05   1280/1210(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    4/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         D
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)

                                        235/60R18
                                        K03)

                                        245/55R18
                                        K01)

                                        255/50R18
                                        K01)K04)

                                        255/55R18
                                        K01)K04)

e9*2001/116*0068*07   1290/1310(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         D-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)                          K01)

                                        235/60R18
                                        K03)

                                        245/55R18
                                        K01)

                                        255/50R18
                                        K01)K04)

                                        255/55R18
                                        K01)K04)

e1*2001/116*0507*05   1290/1310(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         D-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/55R18                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)                          K01)

                                        235/60R18
                                        K03)

                                        245/55R18
                                        K01)

                                        255/50R18
                                        K01)K04)

                                        255/55R18
                                        K01)K04)

e1*2007/46*0339*02   1290/1310(0)                                       5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
     215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.


RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
       kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte
       auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechrad-
       hauskante anzulegen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.09.2010




RA-000562-A0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
						
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