Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/08 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 07 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 11 Ø67,1-Ø63,4 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z94 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z35 120 Nm M12x1,5 RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 195/60R16 A02) bis A10)B24) S01) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 A01)K03)K04) 74 bis 169 Volvo C30 195/60R16 A02) bis A10)B24) S01) 205/55R16 A01)K03) 215/50R16 A01)K01)K04) 225/45R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01)K04) E4*2001/116*0076*20 1100/1030 (0) 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 195/60R16 A02) bis A10)B24) S01) 205/55R16 A01)K03) 215/50R16 A01)K01)K04) 225/45R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01)K04) E1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10) E06) A93) E05a) 205/60R16 M+S A93) E05) 215/55R16 A93) E48) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 A01) L22) e9*2001/116*0057*13 1300/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)E06) A93) E05a) 205/60R16 M+S A93) E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 A01) L22) e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10) A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 A01)L22) 120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10) 225/60R16 225/65R16 235/55R16 235/60R16 245/55R16 A01)K01) 255/50R16 A01)K01) e9*2001/116*0065*09 1280/1210(0) 5/108/63,3 RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10) A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 235/50R16 245/50R16 A01)L22) 120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10) 225/60R16 225/65R16 235/55R16 235/60R16 245/55R16 A01)K01) 255/50R16 A01)K01) e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE . E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 11a Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubau- en, Überprüfung durch Kreisfahrt. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc RA-000519-A0-233-11a~VO-5-108-63-67_2-45-C18_706_45_07.doc