Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R7805.05
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 120 Nm
D-2D, D-N2D, F winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm
M12x1,5
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K04)S01)
205/50R17
M00)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
74 bis 169 Volvo C 30 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K04)S01)
205/50R17
M00)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
100 bis 169 Volvo C70 (Cabrio) 225/45R17 A02) bis A10)
e4*2001/116*0076*24 1100/1030 (Cabrio 1140/1080) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C 30 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)K04)S01)
205/50R17
M00)
215/45R17
225/45R17
235/40R17
e1*2001/116*0427*07 1080 / 900 (-) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S 80 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E18)M00)
215/50R17
E18)M00)
225/50R17
E05a)E47)
225/50R17 M+S
235/45R17
E47)
245/45R17
e9*2001/116*0057*15 1300/1080 5/108/63
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/55R17 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
215/50R17 M+S
M00)
225/50R17
E05a)E47)
225/50R17 M+S
235/45R17
E47)
245/45R17
e1*2001/116*0504*00 1230/1080(0) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
A01)L22)
235/45R17
245/45R17
A01)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
225/55R17
225/60R17
235/50R17
A01)K01)
255/45R17
A01)K01)
e9*2001/116*0065*11 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
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Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
A01)L22)
235/45R17
245/45R17
A01)L22)
120 bis 210 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
225/55R17
225/60R17
235/50R17
A01)K01)
255/45R17
A01)K01)
e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/55R17 A02) bis A10)
A93)E48)M00)
215/50R17
E48)M00)
225/50R17
A01)L22)
235/45R17
245/45R17
A01)L22)
120 Volvo XC70 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
215/60R17
M00)
225/55R17
225/60R17
235/50R17
A01)K01)
255/45R17
A01)K01)
e1*2007/46*0495*00 1280/1215(0) 5/108/63,3
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93)K03)
235/65R17
K03)
245/60R17
K01)K04)
255/55R17
K01)K04)
255/60R17
K01)K04)
e9*2001/116*0068*08 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93)K03)
235/65R17
K03)
245/60R17
K01)K04)
255/55R17
K01)K04)
255/60R17
K01)K04)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/60R17 A01) bis A10)
A93)K03)
235/65R17
K03)
245/60R17
K01)K04)
255/55R17
K01)K04)
255/60R17
K01)K04)
e1*2007/46*0339*04 1290/1310(0) 5/108/63,3
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 224 Volvo S60, 205/50R17 A01) bis A10)
Volvo S60 Allrad A93a)M00) K01)K04)
(Limousine)
205/55R17
M00)
215/45R17
A93a)
215/50R17
K49)M00)
225/45R17
225/50R17
K48)K49)
235/45R17
K49)
245/40R17
K49)
245/45R17
K49)
e9*2007/46*0023*03 1250/1070(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe
205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubau-
en, Überprüfung durch Kreisfahrt.
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. : RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011
RA-000505-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_51R7805.docx