Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BE 8085
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast: 680 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4879 120 Nm
N2E, D, D-2D, D-N2D, D-N2E, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
F, F-N2D
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 120 Nm
M12x1,5
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 215/40R18 A01) bis A10)
ER3) K03)K04)S01)
215/45R18
ER3)
225/35R18
ER3)
225/40R18
74 bis 169 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10)
ER3) K03)S01)
215/40R18
ER3)K04)
215/45R18
ER3)E49) K04)K44)
225/40R18
E49) K03)K04)K44)
235/35R18
E49) K04)
100 bis 169 Volvo C70 Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
S01)
235/40R18
e4*2001/116*0076*24 1140/1080(0) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 205/40R18 A01) bis A10)
K03)S01)
215/40R18
K04)
215/45R18
E49) K04)K44)
225/40R18
E49) K03)K04)K44)
235/35R18
E49)K04)
e1*2001/116*0427*07 1080 / 900 (-) –C30 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 8b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 225/45R18 A02) bis A10)
E47)
235/40R18
E47)
225/45R18 M+S
235/40R18 M+S
245/40R18
e9*2001/116*0057*18 1300/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 225/45R18 A02) bis A10)
E47)
235/40R18
E47)
225/45R18 M+S
235/40R18 M+S
245/40R18
e1*2001/116*0504*00 1230/1080(0) 5/108/63,3
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 225/45R18 A02) bis A10)
235/40R18
245/40R18
A01)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e9*2001/116*0065*13 1280/1210(0) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 225/45R18 A02) bis A10)
235/40R18
245/40R18
A01)L22)
120 bis 210 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 225/45R18 A02) bis A10)
235/40R18
245/40R18
A01)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e1*2007/46*0495*01E 1280/1215(0) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
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Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: B-N2E
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V70 225/45R18 A02) bis A10)
235/40R18
245/40R18
A01)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R18 A02) bis A10)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
e13*2007/46*1203*02 1280/1215(0) 5/108/63,3
Typ: D
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)ER2)
A93)K03)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)K04)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e9*2001/116*0068*10 1290/1310(0) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: D-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)ER2)
A93)K03)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)K04)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e1*2001/116*0507*05 1290/1310(0) 5/108/63,3
Typ: D-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)ER2)
A93)K03)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)K04)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e1*2007/46*0339*04E 1290/1310(0) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: D-N2E
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC60 235/55R18 A01) bis A10)ER2)
A93)K03)
235/60R18
K03)
245/55R18
K01)K04)
255/50R18
K01)K04)
255/55R18
K01)K04)
e13*2007/46*1213*01 1260/1295(0) 5/108/63,3
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60, S60 Allrad 215/45R18 A01) bis A10)
Volvo V60, V60 Allrad ER3) K04)
(Limousine, Kombi)
225/40R18
K01)
235/40R18
K01)
245/35R18
K01)K49)
245/40R18
K01)K49)
e9*2007/46*0023*06 1250/1070(0) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: F-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V60 215/45R18 A01) bis A10)
Volvo V60 Allrad ER3) K04)
(Kombi)
225/40R18
K01)
235/40R18
K01)
245/35R18
K01)K49)
245/40R18
K01)K49)
e13*2007/46*1175*04 1250/1141(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
235/55R18 2181 1316
235/60R18 2254 1278
245/55R18 2217 1297
245/55R18 2217 1297
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1080 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz"
einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BE 8085 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.05.2012
RZ-064253-D0-306-08b~VO-5-108-63-ET45.docx