Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R6705.351
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,30 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2245 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F, Serien-Radschraube, Kegel 60°, 120 Nm
F-N2D Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
mm
M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 2154 120 Nm
M12x1,5
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 195/60R16 A02) bis A10)B24)
S01)
205/55R16
215/50R16
225/50R16
A01)K03)K04)
74 bis 169 Volvo C30 195/60R16 A02) bis A10)B24)
S01)
205/55R16
A01)K03)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
E4*2001/116*0076*25 1100/1030 (0) 5/108/63,3
Typ: M-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 162 Volvo C30 195/60R16 A02) bis A10)B24)
S01)
205/55R16
A01)K03)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
E1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: A
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)E06)
A93)E05a)
205/60R16 M+S
A93) E05)
215/55R16
A93) E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01) L22)
e9*2001/116*0057*17 1260/1080(0) 5/108/63,3
Typ: A-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)E06)
A93) E05a)
205/60R16 M+S
A93) E05)
215/55R16
A93)E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01) L22)
e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44)
A93)E05)
215/55R16
A93)E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01)L22)
120 bis 224 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01)K01)
255/50R16
A01)K01)
e9*2001/116*0065*13 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
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Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: B-2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44)
A93)E05)
215/55R16
A93)E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01)L22)
120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01)K01)
255/50R16
A01)K01)
e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: B-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44)
A93)E05)
215/55R16
A93)E48)
225/55R16
235/50R16
245/50R16
A01)L22)
120 Volvo XC70 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/55R16
235/60R16
245/55R16
A01)K01)
255/50R16
A01)K01)
e1*2007/46*0495*01 1280/1215(0) 5/108/63,3
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
Typ: F
ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60, 205/55R16 A02) bis A10)
Volvo S60 Allrad A93)E57)
Volvo V60,
Volvo V60 Allrad 205/60R16
(Limousine, Kombi) A93)E57)
215/55R16
A01)A93)K01)K04)
225/50R16
A01)A93a)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)
e9*2007/46*0023*05 1250/1020(0) 5/108/63,3
Typ: F-N2D
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo V60, 205/55R16 A02) bis A10)
Volvo V60 Allrad A93)E57)
(Kombi)
205/60R16
A93)E57)
215/55R16
A01)A93)K01)K04)
225/50R16
A01)A93a)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)
e9*2007/46*0023*02 1250/1141(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE .
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
ausgerüstet sind.
E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47369
Nr. : RA-000511-B0-104
Anlage-Nr. : 25c
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6705
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz"
einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.01.2012
RA-000511-B0-104-25c~VO-5-108-63-ET45_41R6705.docx