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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 20 VOLVO                                                     Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 02.05.2012
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Fahrzeughersteller                         : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TREZHKA50D6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    638     1995      10/09
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TREZHKA50O6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 04/12
34
TREZHKA50T6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 01/11
34
TREZHKA50W6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 03/09
34
TREZHKA50Y6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 06/09
34
TREZHKA5063         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 06/09
4
TREZHSA50D6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     595      2159 10/09
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TREZHSA50D6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 10/09
34
TREZHSA50O6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 04/12
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TREZHSA50T6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 01/11
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TREZHSA50W6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     595      2159 03/09
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TREZHSA50W6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 03/09
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TREZHSA50Y6         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 06/09
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TREZHSA5063         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     595      2159 03/09
4
TREZHSA5063         PCD108 ET50                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff     638      1995 03/09
4


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 20 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..     73 - 169 195/60R16 89W                                 erhöhtes
                                              205/55R16 91                                  Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                              215/50R16 90                                  VOLVO C30 (Coupe);
                                              215/55R16 93                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16             12T; 51G                    erhöhtes
                                          205/55R16             12K; 51G                    Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                                                                            VOLVO S40, V50;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            740; 76U
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 169 195/60R16 89W                                 erhöhtes
                                              205/55R16 91                                  Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                              215/50R16 90                                  VOLVO C30 (Coupe);
                                              215/55R16 93                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 740; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 20 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 20 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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