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							Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                      Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 05.04.2012
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Fahrzeughersteller                          : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TREGHSA4563         PCD108 ET45                Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    705     2284      06/10
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TREGHSA4563         PCD108 ET45                Ø70.1     Ø63.4             63,4    Kunststoff     750      2144 06/10
4


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : M-2D; M
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : D-2D; F; D-N2D; D
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : B-2D; B; A; A-2D
Zubehör                                     : AEZ-Nr. ZJVA + Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment
                                              170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..         73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M                   erhöhtes
                                         73 - 169 215/40R18 89W                                 Anzugsmoment 120
                                                                                                Nm;
                                                 215/45R18 89W                                  VOLVO C30 (Coupe);
                                                 225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M                    Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M                  erhöhtes
                                 73 - 169 215/40R18 89W                                     Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                              215/45R18     51G                             VOLVO S40, V50;
                                              225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M              Kombi; Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 740
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M                   erhöhtes
                                     73 - 169 215/40R18 89W                                 Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                              215/45R18 89W                                 VOLVO C30 (Coupe);
                                              225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M                   Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 740
M              e4*2001/116*0076*..   100 - 125 225/40R18 88W 5FE                            erhöhtes
                                     100 - 132 215/40R18 89W                                Anzugsmoment 120
                                                                                            Nm;
                                               215/45R18 89W                                VOLVO C70 (Cabrio);
                                     100 - 169 215/40R18 89Y                                Frontantrieb;
                                               215/45R18 89Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 92                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                               235/40R18     51G                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I                        erhöhtes
                                         225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A                    Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                              235/40R18 95 11A; 21P; 22I                    Kombi; Stufenheck;
                                              245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 260              Allradantrieb;
                                              245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 260              Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                            740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG                                 erhöhtes
A-2D         e1*2001/116*0504*..          235/40R18 91W 5GG                                 Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                     80 - 175 225/45R18 91Y     5GG                         Allradantrieb;
                                              235/40R18 91Y     5GG                         Frontantrieb;
                                              245/40R18 93W     11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     80 - 210 225/45R18 95                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 95                                  721; 725; 73C; 74H;
                                     80 - 232 225/45R18 95Y                                 74P; 740
                                              235/40R18 95Y
                                              245/40R18 93Y     11A; 22I; 5HA
                                              245/40R18 97      11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97         11A; 24J                    erhöhtes
B-2D         e1*2001/116*0505*..           245/45R18 96                                     Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                              255/45R18 99      11A; 24J                    VOLVO XC70;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74H; 74P; 740
B              e9*2001/116*0065*..   80 - 120 245/40R18 93 11A; 22I                         erhöhtes
B-2D           e1*2001/116*0505*..   80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 51J                   Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                              235/40R18 91W 11A; 22I; 51J                   VOLVO V70;
                                              245/40R18 93W 11A; 22I                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     120 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248                  erhöhtes
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                235/60R18 103 11A; 24J; 248                  Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
D-2D           e1*2001/116*0507*..            255/55R18 105 11A; 24J; 248                   Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                            76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 4 VOLVO                                                   Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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