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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 21 VOLVO                                                     Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREZHKA50D634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     10/09
TREZHKA50O634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     04/12
TREZHKA50T634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     01/11
TREZHKA50W634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     03/09
TREZHKA50Y634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     06/09
TREZHKA50634           PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     06/09
TREZHSA50D634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      595    2159     10/09
TREZHSA50D634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     10/09
TREZHSA50O634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     04/12
TREZHSA50T634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     01/11
TREZHSA50W634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      595    2159     03/09
TREZHSA50W634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     03/09
TREZHSA50Y634          PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     06/09
TREZHSA50634           PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      595    2159     03/09
TREZHSA50634           PCD108 ET50             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff      638    1995     03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..         73 - 169 195/60R16 89W                              erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                   205/55R16 91                              120 Nm; VOLVO C30
                                                   215/50R16 90                              (Coupe); Frontantrieb;
                                                   215/55R16 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 740; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 84     195/60R16 89             122                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     84 - 132 205/55R16          12R; 51G                 120 Nm; VOLVO V40;
                                              215/50R16 90       12A                      Kombi; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; 76U
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 169 195/60R16          12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16          12K; 51G                 120 Nm; VOLVO S40,
                                                                                          V50; Kombi; Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740; 76U
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 169 195/60R16 89W                               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                120 Nm; VOLVO C30
                                              215/50R16 90                                (Coupe); Frontantrieb;
                                              215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 740; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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