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							Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                     Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
AYA7HHA40634           PCD108 ET40             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    670    2141       12/09
AYA7HHA40634           PCD108 ET40             Ø70.1 Ø63.4                 63,4    Kunststoff    705    2037       12/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : M; M-2D
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : A; A-2D; B; B-2D
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJVA + Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : F
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment
                                              170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
                                              Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..         73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET           erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                         73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M                120 Nm; VOLVO C30
                                                  215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET           (Coupe); Frontantrieb;
                                                  215/50R17 91  11A; 21P; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/45R17 91  11A; 24J; 24M                721; 73C; 74A; 74H;
                                                  235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 24J;          74P; 740; 76S
                                                                24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                  Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET                               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     73 - 169 205/50R17 89W 11A; 22I; 24J; 24M            120 Nm; VOLVO S40,
                                              215/45R17 91                                V50; Kombi; Limousine;
                                              225/45R17 90  11A; 22I; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                              235/45R17 93  11A; 21P; 22I; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740
M              e4*2001/116*0076*..   73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M                 120 Nm; VOLVO C30
                                              215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET            (Coupe); Frontantrieb;
                                              215/50R17 91  11A; 21P; 22I; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 91  11A; 24J; 24M                 721; 73C; 74A; 74H;
                                              235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 24J;           74P; 740; 76S
                                                            24M
M              e4*2001/116*0076*..   84 - 132 205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/45R17 88                                120 Nm; VOLVO V40;
                                              215/50R17 91       11A; 245; 248            Kombi; Frontantrieb;
                                              225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; 76S
M              e4*2001/116*0076*..   100 - 169 215/50R17 91                               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R17 91                                120 Nm; VOLVO C70
                                              235/45R17 94                                (Cabrio);
                                              245/45R17 95       11A; 22I; 54A            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95            11A; 21P; 22I            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R17 94       11A; 21P; 22I            170 Nm; Kombi;
                                              225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24J;      Stufenheck;
                                                                 248; 260; 54A            Allradantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I            Frontantrieb;
                                              245/45R17 95       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 260                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 740; 76S;
                                                                                          4AE




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                  Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W 11A; 22I; 24J                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
A-2D           e1*2001/116*0504*..            235/45R17 94W                               170 Nm; Allradantrieb;
                                     80 - 210 245/45R17 95       11A; 22I; 24J            Frontantrieb;
                                     80 - 232 225/50R17 94Y      11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 98       11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94Y                               721; 73C; 74H; 74P;
                                              245/45R17 95Y      11A; 22I; 24J            740; 76S; 4AE
                                              245/45R17 99       11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97          11A; 24J; 51J            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            225/60R17 99  11A; 24J; 51J                 170 Nm; VOLVO XC70;
                                              235/55R17 99  11A; 24J                      Allradantrieb;
                                              245/50R17 99  11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102 11A; 21P; 22I; 24J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M                           721; 73C; 74H; 74P;
                                              255/50R17 101 11A; 21P; 22I; 24C;           740; 76S; 4GT
                                                            24M
B              e9*2001/116*0065*..   80 - 224 225/50R17 94  11A; 22I; 24J                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/45R17 94       11A; 22I                 170 Nm; VOLVO V70;
                                              245/45R17 95       11A; 22I; 24J            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74H; 74P;
                                                                                          740; 76S; 4GT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                  Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                  Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 31302096 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 30748354 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 16 VOLVO                                                  Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.04.2013
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      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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