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							Gutachten 366-0531-04-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45971
ANLAGE: 21 VOLVO                                                      Radtyp: EHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 30.05.2014
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Fahrzeughersteller                          : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
EHZHB634              LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      568     1960    01/09
EHZHC634              LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      568     1960    07/07
EHZHT634              LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      568     1960    05/10
EHZHY634              LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      568     1960    11//05
EHZH634               LK108 ET40               Ø70.1 Ø63.4                 63,4   Kunststoff      568     1960    08/04
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLVO
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
M-2D         e1*2001/116*0427*..         73 - 169 195/60R16 89W                                erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                   205/55R16 91                                120 Nm; VOLVO C30
                                                   215/50R16 90      11A; 24J; 24M             (Coupe); Frontantrieb;
                                                   215/55R16 93      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/50R16 92      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                               740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W                                        erhöhtes
                                                                                               Anzugsmoment
                                                   205/55R16 90                                120 Nm; VOLVO S40,
                                                   215/55R16 93      11A; 24J; 24M             V50; Kombi; Limousine;
                                                   225/50R16 92      11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                               740; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0531-04-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45971
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: EHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.05.2014
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                120 Nm; VOLVO C30
                                              215/50R16 90       11A; 24J; 24M            (Coupe); Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740; 76U
M              e4*2001/116*0076*..   84       195/60R16 89       122                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     84 - 157 205/55R16 91       122                      120 Nm; VOLVO V40;
                                              215/50R16 90       12A                      Frontantrieb;
                                     84 - 187 205/55R16 91W      122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R16 90W      12A                      51A; 71K; 722; 73C;
                                              215/55R16 93       12A                      74A; 74H; 74P; 740;
                                              225/50R16 92       12A                      76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0531-04-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45971
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: EHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.05.2014
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0531-04-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45971
ANLAGE: 21 VOLVO                                                  Radtyp: EHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 30.05.2014
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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