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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     WM807
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                 RH
Radausführung:                                               108G
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,60 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast:                                           850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,B-       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4906     120 Nm
N2E, F, F-N2D, G                 M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
M, M-2D, M-N2E                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4658   120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000800-A0-306-07c~VO-5-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               205/50R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)M00)                  S01)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K44)K45)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K45)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               215/50R17                         A02) bis A10)
                (Cabrio)                A01)K33)M00)                      S01)

                                         225/45R17
                                         A01)K33)

                                         235/45R17
                                         A01)K33)

                                         245/45R17
                                         A01)K33)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 205/50R17                          A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country) A01)K01)K04)K13)K22)M00)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K25)K50)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K50)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) A01)K01)K04)K33)M00)              S01)

                                           215/45R17
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           215/50R17
                                           A01)G1L)K01)K04)K33)M00)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K33)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               205/55R17                         A02) bis A10)
                                        M00)N215)                         E58)

                                         215/50R17
                                         A01)A93)K03)K04)M00)N225)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K04)N235)

                                         235/45R17
                                         A01)K03)K04)N245)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           M00)N215)

                                         215/50R17
                                         A01)A93)K03)K04)M00)N225)

                                         225/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/45R17
                                         A01)K03)K04)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                7c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
G                               e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/50R17                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A01)K01)K04)K49)M00)N215)           E58)

                                          205/55R17
                                          A01)G5W)K01)K04)K48)K49)M00)N215)

                                          215/50R17
                                          A01)K01)K04)K49)M00)N225)

                                          225/45R17
                                          A01)K01)K04)K49)N235)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          245/45R17
                                          A01)G4G)K01)K04)K48)K49)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000800-A0-306-07c~VO-5-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     6/9                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000800-A0-306-07c~VO-5-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
        kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
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K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf
        eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
        Blechradhauskante anzulegen.

K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
        Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
        klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich 50° vor Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante
        odeng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000800-A0-306-07c~VO-5-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                7c
Seite :                     9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2015




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