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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     SL1.8805
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            SL1.8805.05
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2255 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Volvo (S)




RA-000522-E0-104-22c~VO-5-108-63_3-ET45_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
M, M-2D, M-N2E                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde           ZP50502 120 Nm
                                    M12x1,5
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B-         Serien-Radschraube, Kegel 60°,         ZP50535 120 Nm
N2E, F, F-N2D, G                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                    mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E               Serien-Radschraube, Kegel 60°,         ZP50535 140 Nm
                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                    mm
L                                   Serien-Radschraube, Kegel 60°,         ZP50535 180 Nm
                                    Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               215/40R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)                          S01)

                                         215/45R18
                                         A01)G1L)K03)K44)

                                         225/40R18
                                         A01)K01)K44)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               225/40R18                         A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                  S01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              205/45R18                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) M00)T86)                          S01)

                                           215/40R18

                                           215/45R18

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K33)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
G                               e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 215/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)A93)ER2)K04)N225)T89)           E58)
                Cross Country)
                                          215/45R18
                                          A01)ER2)G4H)K04)N225)

                                           225/40R18
                                           A01)A93a)ER2)K01)K04)N235)T92)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K49)T92)

                                           245/40R18
                                           A01)G4G)K01)K04)K49)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R18                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country        M00)

                                          225/50R18

                                          235/45R18
                                          A93a)

                                          235/50R18

                                          245/45R18

                                          255/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               215/45R18                          A02) bis A10)
                                        ER2)N225)                          E58)

                                          225/45R18
                                          L22)N235)

                                          235/40R18
                                          L22)N245)

                                          245/40R18
                                          L22)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 205/45R18                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country) M00)T86)

                                          215/40R18

                                          225/40R18

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               215/45R18                           A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           ER2)N225)

                                          225/45R18
                                          L22)

                                          235/40R18
                                          L22)

                                          245/40R18
                                          L22)




RA-000522-E0-104-22c~VO-5-108-63_3-ET45_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/55R18                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)

                                         235/60R18
                                         A01)K03)

                                         245/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/55R18                         A02) bis A10)
                                        ER2)M00)

                                         225/50R18

                                         235/45R18

                                         245/45R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC90              235/60R18                         A02) bis A10)
                                        ER1)                              EF0)

                                         235/65R18
                                         ER3)

                                         245/55R18
                                         ER1)

                                         245/60R18
                                         ER4)

                                         255/55R18
                                         ER1)

                                         255/60R18
                                         ER3)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1400 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G4H)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.8805


K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
         bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K44)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K49)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22)     Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
         ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
         Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
         A01 zusätzlich zu beachten.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47486
Nr. :                      RA-000522-E0-104
Anlage-Nr. :               22c
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Teiletyp :                 SL1.8805


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 22c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.06.2016




RA-000522-E0-104-22c~VO-5-108-63_3-ET45_SL1.8805.docx
						
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