Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK108
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
N2E, D, D-2D, D-N2D, D-N2E, M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
F, F-N2D, G
M,M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-2D e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo C30 215/35R19 A02) bis A10)
A01)K01)T85) S01)
225/35R19
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40,V50 215/35R19 A02) bis A10)
(Front -und Allradantrieb) A01)K01)T85) S01)
225/35R19
A01)K01)K04)
235/30R19
A01)K01)K04)K33)T86)
235/35R19
A01)K01)K04)K33)
245/30R19
A01)K01)K04)K33)
RA-000770-D0-015-16a~VO-5-108-63_3-ET45.docx
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
F-N2D e13*2007/46*1157*..
G e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer A01)A93a)K01)K04)N235)T88) E58)
Cross Country)
235/35R19
A01)K01)K04)K49)T91)
245/30R19
A01)K01)K04)K49)T89)
245/35R19
A01)G5W)K01)K04)K48)K49)
255/30R19
A01)K01)K04)K49)T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 225/45R19 A02) bis A10)
V60 Cross Country
235/40R19
235/45R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-N2E e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 215/35R19 A02) bis A10)
(außer V40 Cross Country) T85)
225/35R19
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Anlage-Nr. : 16a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A e9*2001/116*0057*..
A-2D e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 235/35R19 A02) bis A10)
L22)N245)T91) E58)
245/35R19
L22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e9*2001/116*0065*..
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 235/35R19 A02) bis A10)
(nicht XC 70) L22)T91)
245/35R19
L22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D e9*2001/116*0068*..
D-2D e1*2001/116*0507*..
D-N2D e1*2007/46*0339*..
D-N2E e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10)
A01)K01)
235/55R19
A01)K01)
245/50R19
A01)K01)K04)
255/45R19
A01)K01)
255/50R19
A01)K01)K04)K46)K47)
275/45R19
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e9*2001/116*0065*..
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R19 A02) bis A10)
235/40R19
235/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e4*2007/46*0929*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235 Volvo XC90 235/50R19 A02) bis A10)
ER1)
235/55R19
ER3)
245/50R19
ER2)
275/45R19
ER2)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1385 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1370 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1350 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).
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Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
ankleben).
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
A01 zusätzlich zu beachten.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000770-D0-015-16a~VO-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-D0-015
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.06.2016
RA-000770-D0-015-16a~VO-5-108-63_3-ET45.docx