Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48496
Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DE808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 108G
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
M, M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 120 Nm
M12x1,5
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4879 120 Nm
N2E, F, F-N2D, G M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4879 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4879 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
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Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-2D e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo C30 205/40R18 A02) bis A10)
T86) S01)
215/40R18
A01)K03)
215/45R18
A01)G1L)K03)K44)
225/40R18
A01)K01)K44)
235/35R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169 Volvo C70 225/40R18 A02) bis A10)
(Cabrio) S01)
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Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40,V50 205/40R18 A02) bis A10)
(Front -und Allradantrieb) T86) S01)
205/45R18
M00)T86)
215/40R18
215/45R18
225/40R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)K33)
245/35R18
A01)K01)K04)K33)
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Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
F-N2D e13*2007/46*1157*..
G e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer A01)A93)K04)N225)T89) E58)
Cross Country)
215/45R18
A01)G4H)K04)N225)
225/40R18
A01)A93a)K01)K04)N235)T92)
235/40R18
A01)K01)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)K49)T92)
245/40R18
A01)G4G)K01)K04)K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 215/55R18 A02) bis A10)
V60 Cross Country M00)
225/50R18
235/45R18
A93a)
235/50R18
245/45R18
255/45R18
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Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A e9*2001/116*0057*..
A-2D e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 215/45R18 A02) bis A10)
N225) E58)
225/45R18
L22)N235)
235/40R18
L22)N245)
245/40R18
L22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-N2E e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 205/45R18 A02) bis A10)
(außer V40 Cross Country) M00)T86)
215/40R18
225/40R18
245/35R18
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e9*2001/116*0065*..
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 215/45R18 A02) bis A10)
(nicht XC 70) N225)
225/45R18
L22)
235/40R18
L22)
245/40R18
L22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D e9*2001/116*0068*..
D-2D e1*2001/116*0507*..
D-N2D e1*2007/46*0339*..
D-N2E e13*2007/46*1213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242 Volvo XC60 235/55R18 A02) bis A10)
A01)A93)K03)
235/60R18
A01)K03)
245/55R18
A01)K01)K04)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
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Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B e9*2001/116*0065*..
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC70 215/55R18 A02) bis A10)
M00)
225/50R18
235/45R18
245/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e4*2007/46*0929*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Volvo XC90 245/55R18 A02) bis A10)
EF0)ER1)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000608-E0-306-14c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
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Teiletyp : DE808
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Teiletyp : DE808
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1355 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G4H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000608-E0-306-14c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 14c
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
A01 zusätzlich zu beachten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000608-E0-306-14c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
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Nr. : RA-000608-E0-306
Anlage-Nr. : 14c
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : DE808
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.10.2016
RA-000608-E0-306-14c~VO-5-108-63_3-ET45.docx