Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller : VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREGHSA45O634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 750 2144 06/10
TREGHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 705 2284 06/10
TREGHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 750 2144 06/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M-2D; M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : B; A-2D; B-2D; A
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVA + Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : D-2D; F; G; D-N2D; D
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment; G erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 120 Nm; VOLVO V40;
245/35R18 88 11A; 22P; 245; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
84 - 187 235/40R18 91 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 92W 11A; 22P; 245; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26P 74H; 74P; 740; 77E;
4AE; 4DK
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO S40,
215/45R18 51G V50; Kombi; Limousine;
225/40R18 88Y 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 77E;
4AE; 4DK
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 215/45R18 89 120 Nm; VOLVO V40
84 - 187 215/45R18 89W CrossCountry;
225/40R18 91 Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 26P 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
77E; 4AE; 4DK
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
73 - 169 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C30
215/45R18 89W (Coupe); Frontantrieb;
225/40R18 88Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 77E;
4AE; 4DK
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 132 215/40R18 89W 120 Nm; VOLVO C70
215/45R18 89W (Cabrio);
100 - 169 215/40R18 89Y Frontantrieb;
215/45R18 89Y 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 12K; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 77E;
4AE; 4DK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A 170 Nm; nicht S60
235/40R18 95 11A; 21P; 22I Cross Country; nicht
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 260 V60 Cross Country;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 260 Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
77E; 4AE; 4DK
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 170 Nm; S60 Cross
235/50R18 97 11A; 26P; 27I Country; V60 Cross
245/45R18 96 11A; 27I Country;
255/45R18 99 11A; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
77E; 4AE; 4DK
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 5GG erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 5GG 170 Nm; Allradantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 5GG Frontantrieb;
235/40R18 91Y 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
80 - 210 225/45R18 95 721; 725; 73C; 74H;
235/40R18 95 74P; 740; 77E; 4AE;
80 - 232 225/45R18 95Y 4WE
235/40R18 95Y
245/40R18 93Y 11A; 22I; 5HA
245/40R18 97 11A; 22I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
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Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18 98 11A; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; V60 Hybrid;
V60 Plug in Hybrid;
V60 Twin Engine;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
4AE; 4DK
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 170 Nm; VOLVO XC70;
255/45R18 99 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74H;
74P; 740; 77E; 4AE;
4DK
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J 170 Nm; VOLVO V70;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74H;
74P; 740; 77E; 4AE;
4DK
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 11A; 24J; 248 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 255/55R18 105 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
77E; 4AE; 4DK
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*..
Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
27B x = 400 y = 350 HA
27I x = 360 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 370 5 VA
26N x = 350 y = 370 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 27.09.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.