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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4757
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            108G
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast:                                        715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
M, M-2D, M-N2E                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4625     120 Nm
                              M12x1,5
A, A-2D, B, B-2D, D, D-2D, D- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 4879   140 Nm
N2D, D-N2E, F, B-N2D, B-N2E, M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
F-N2D, U




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               215/45R17                            A02) bis A10)
                                                                             S01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb)                                   S01)
                                           215/45R17

                                           215/50R17
                                           G1L)

                                           225/45R17

                                           235/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A93)N215)                          E58)EF0)
                Cross Country)
                                          205/55R17
                                          A93a)G5W)N215)

                                          215/50R17
                                          A01)A93a)K04)

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01)G5W)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)A93a)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R17                          A02) bis A10)
                V60 Cross Country        A93a)

                                          215/60R17

                                          225/55R17

                                          235/50R17

                                          235/55R17

                                          245/50R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
A                              e9*2001/116*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               205/55R17                           A02) bis A10)
                                        N215)                               E58)

                                          215/50R17
                                          N225)

                                          225/50R17
                                          L22)N235)

                                          235/45R17
                                          N245)

                                          245/45R17
                                          L22)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
M                               e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 205/50R17                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country)
                                          215/45R17
                                          A93)

                                          225/45R17

                                          235/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               205/55R17                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           N215)

                                         215/50R17
                                         N225)

                                         225/50R17
                                         L22)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
D                              e9*2001/116*0068*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/60R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/65R17

                                         245/60R17
                                         A01)K03)

                                         255/55R17
                                         A01)K01)

                                         255/60R17
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC60              235/65R17                         A02) bis A10)
                                        ER2)                              B29)EF0)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              215/60R17                         A02) bis A10)

                                         225/55R17

                                         225/60R17
                                         G1G)

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01)K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm.

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
     Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
     Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            235/65R16                    2251                        1347
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
     Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
     A01 zusätzlich zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-E0-306
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.10.2017




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