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Prüfbericht 366-0382-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0905
ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: D718
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 06.09.2017
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Fahrzeughersteller                      : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 50,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
718SX-5108A50 PCD 5x108 CB 63.4             ohne                        63,4                    691     2254    07/17
634
718SX-5108A50 PCD 5x108 CB 63.4             ohne                        63,4                   711     2181 07/17
634
718SX-5108A50 PCD 5x108 CB 63.4             ohne                        63,4                   720     2150 07/17
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : P; (Kegelbund lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : U
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
P            e4*2007/46*1067*..  140 - 235 235/55R18            12K; 51G                   V90 Cross Country;
                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 75I; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 140 - 235 235/60R18             12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                           714; 721; 725; 73C;
                                                                                           74D; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
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Prüfbericht 366-0382-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 00 0905
ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: D718
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 06.09.2017
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11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
						
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