Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 51R7805.35
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VOLVO
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 120 Nm
BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde ZP50535 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 ZP50535 140 Nm
mm
BF4 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde ZP50535 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-2D e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo C30 205/50R17 A01) bis A10)
M00) BF1) K01) K04) S01)
215/45R17
225/45R17
K44) K45)
235/40R17
K45)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169 Volvo C70 215/50R17 A01) bis A10)
(Cabrio) M00) BF1) K33) S01)
225/45R17
235/45R17
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40,V50 205/50R17 A01) bis A10)
(Front -und Allradantrieb) K04) M00) BF1) K01) K33) S01)
215/45R17
K04)
225/45R17
K04)
235/40R17
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
M-N2E e13*2007/46*1337*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 205/50R17 A01) bis A10)
(außer V40 Cross K13) K22) K25) M00) BF1) K01) K04)
Country)
215/45R17
225/45R17
K13) K22) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 215/55R17 A01) bis A10)
V60 Cross Country M00) BF2) K01) K04)
215/60R17
M00)
225/55R17
235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S90, V90 225/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer BF3) EF0)
Cross Country) 225/60R17
235/55R17
A01) K01) K04)
245/50R17
A01) K01) K02)
255/50R17
A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235 Volvo XC60 235/65R17 A02) bis A10)
BF4) EB1) EF0)
245/60R17
245/65R17
GF1)
255/60R17
A01) K01) K04)
265/60R17
A01) GF1) K01) K02)
275/55R17
A01) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
Zubehörkit: ZP50535
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZP50535
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Zubehörkit: ZP50535
Anzugsmoment: 140 Nm
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31471663 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf eine
Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
Blechradhauskante anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-G0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
Die Anlage 9c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2018