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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 23C                                                  TuV¥ NORD
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_8019




Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


 Radtyp:                                                    9EVO_8019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                               45 5108Y

Radausführungskennz.:                                          LK108Y

Radgröße:                                                    8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm

Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                         75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                               2i63,4 Qe75

geprüfte Radlast: *)                                           650 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     VOLVO


Radbefestigung
Auflagen-lAchse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    120 Nm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 140 Nm
                   Schaftlänge 33 mm
 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
 Nr. :                       RA-001038-B0-072
 Anlage-Nr. :                      23c                                               TuV¥ NORD
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 Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
 Teiletyp :                        9EVO_ 8019



[Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
 M                                 e4*2001/116*0076*..
 M-2D                              e1*2001/116*0427*..
 Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
 (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169       Volvo C30                 215/35R19                         A01) bis A10)
                                            K03) T85)                         BF1) S01)

                                            225/35R19
                                            K01)



|Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
 M                                 e4*2001/116*0076*..
 Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
 (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169       Volvo S40, V50             215/35R19                        AO2) bis A10)
                  (Front -und Allradantrieb) |T85)                            BF1) S01)

                                            225/35R19
                                            AO1) K01) K04)


                                            235/35R19
                                            AO1) KO1) K04) K33)


                                            245/30R19
                                            AO1) KO1) K04) K33)



|Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e4*2001/116*0076*..
M-N2E                              e13*2007/46*1337*..
 Motorleistung   |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187       Volvo V40                  215/35R19                         AO2) bis A10)
                 (außer V40 Cross           T85)                              BF1)
                 Country)
                                            225/35R19



|Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e4*2001/116*0076*..
M-N2E                              e13*2007/46*1337*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187       Volvo V40 Cross Country |215/35R19                           AO2) bis A10)
                                            A93) T85)                         BF1)

                                            225/35R19


                                            225/40R19


                                           235/35R19
                                           AO1) KO3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   23c                                              IuVNORD
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Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
G                               e9*2007/46*0093*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224       Volvo S60, V60, V60     225/35R19                         AO1) bis A10)
                 Hybrid                  A93a) N235) T88)                  BF2) E58) K01) K04)
                 (Limousine, Kombi; außer
                 Cross Country)           235/35R19
                                         K49) T91)


                                         245/30R19
                                         K49) T89)


                                         245/35R19
                                         G5W) K48) K49)



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187      Volvo S60 Cross Country 225/45R19                         AO2) bis A10)
                 V60 Cross Country                                         BF2)
                                         235/40R19


                                         235/45R19


                                         245/40R19



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
Z                              e4*2007/46*1315*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo V60                225/40R19                         02) bis A10)
                                         N235) T93)                        BF2) ER1)

                                         225/45R19
                                         GH3) N235)

                                         235/35R19
                                         T91)


                                         235/40R19


                                         245/35R19
                                         T93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001033-B0-072
Anlage-Nr. :                      23c                                               TuV¥ NORD
Seite:                            4/10                                                        Mobilität
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_8019



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B                                 e9*2001/116*0065*..
B-2D                              e1*2001/116*0505*..
B-N2D                             e1*2007/46*0495*..
B-N2E                             e13*2007/46*1203*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              uflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224       Volvo V70                 235/35R19                         AO2) bis A10)
                 (nicht XC 70)             T91)                              BF2) L22)

                                           245/35R19



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
A                                 e9*2001/116*0057*..
A-2D                              e1*2001/116*0504*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232       Volvo S80                 235/35R19                         AO2) bis A10)
                                           N245) T91)                        BF2) E58) L22)

                                           245/35R19



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                 e4*2007/46*1067*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo S90, V90            225/45R19                          AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi; außer|A93a) GFF) N235)                   BF2) ER1)
                 Cross Country)
                                           225/45R19 M+S
                                           A93a) GFF)


                                           235/45R19
                                           GFG) N245)

                                           235/45R19 M+S
                                           GFG)

                                           245/40R19


                                           245/45R19
                                           GFG)



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
P                                 e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen      [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240     Volvo V90 Cross Country |235/45R19                           02) bis A10)
                                                                             BF2)
                                           235/50R19


                                           245/45R19

                                           255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   23c                                                TuV¥ NORD
Seite :                        5/10                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019




Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
x                               e9*2007/46*3146*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 182       Volvo XC40              235/45R19                         AO2) bis A10)
                                         A93)                              BF2)

                                         235/50R19
                                         AO1) A93a) K03) K04)


                                         245/45R19
                                         A93)


                                         245/50R19
                                         AO1) GH4) K01) KQ2)


                                         255/45R19
                                         AO1) A93a) K03) K04)



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60               235/50R19                         AO1) bis A10)
                                         K03)                              BF2) ER1)

                                         235/55R19
                                         K03)


                                         245/50R19
                                         K01) K04)


                                         255/45R19
                                         K03)


                                         255/50R19
                                         K01) K04) K46)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen            uflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo XC60               235/50R19                         AO2) bis A10)
                                                                           BF2) EFO) ER1)
                                         235/55R19


                                         245/50R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                    23C                                                  TuV NORD
Auftraggeber:                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_8019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
B                               e9*2001/116*0065*..
B-2D                            e1*2001/116*0505*..
B-N2D                           e1*2007/46*0495*..
B-N2E                           e13*2007/46*1203*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen   Izulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224       Volvo XC70              225/45R19                           AO2) bis A10)
                                                                              BF2)
                                          235/40R19


                                          235/45R19



Auflagen und Hinweise

A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A0O3)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
           in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
           entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
           nicht zulässig.


A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A0O5)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
           Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
           Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
           über die Radkontur hinausragen.


A06)       Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
           Befestigungsteile zu verwenden.


A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23C                                                TuV¥ NORD
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A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich groRem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht gepruft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Rader dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)      Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 120 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
          Anzugsmoment: 140 Nm


E58)      Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EFO)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
          Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
          Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
          Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
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GFF)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
          245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
          Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |
          oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
          Auflagen A01) und G01) zu beachten.


GFG)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
          245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


GH3)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder
          diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-
          Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
          und G01) zu beachten.


GH4)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
          245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K33)      Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
          Maßnahmen erforderlich:
          ¢ die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
             StoßRleiste umzulegen,
          ¢ der Kunststoffinnenkotfligel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
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Anlage-Nr. :                   23C                                                TuV¥ NORD
Seite :                        9/10                                                            Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019




K46)      An Achse 1   ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
          Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K48)      Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
          Maßnahmen erforderlich:
          ¢ die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte
            zur umzulegen und aufzuweiten
          « der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
            klemmen.


K49)      Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
          Maßnahmen erforderlich:
          ¢ die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante umzulegen,
          « der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

122)      Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
          ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
          Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
          zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
          (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage AO1 zusätzlich zu beachten.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)      Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
          sind zu entfernen.

T85)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T89)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23C                                                TuV¥ NORD
Seite :                       10/10                                                         Mobilitat
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



T93)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
          Tragfahigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 23c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_ 8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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