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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    1 / 11                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     SL3.9805
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            SL3.9805.25
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D,         Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP50535 120 Nm
B-N2E, F, F-N2D, G               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E,           Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP50535 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
P, U, X, Z                       Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP50535 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
L                                Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP50535 160 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
M, M-2D, M-N2E                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5



RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    2 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               215/35R19                            A02) bis A10)
                                        A01)K03)T85)                         S01)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40, V50             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) T85)                              S01)

                                           225/35R19
                                           A01)K01)K04)

                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K33)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
M                               e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 215/35R19                          A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country) T85)

                                           225/35R19




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    3 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
M                               e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/35R19                            A02) bis A10)
                                         A93)T85)

                                           225/35R19

                                           225/40R19

                                           235/35R19
                                           A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F-N2D                            e13*2007/46*1157*..
F                                e9*2007/46*0023*..
G                                e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60 Hybrid 225/35R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)A93a)K01)K04)N235)T88)          E58)
                Cross Country)
                                           235/35R19
                                           A01)K01)K04)K49)T91)

                                           245/30R19
                                           A01)K01)K04)K49)T89)

                                           245/35R19
                                           A01)G5W)K01)K04)K48)K49)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 225/45R19                           A02) bis A10)
                V60 Cross Country
                                         235/40R19

                                           235/45R19

                                           245/40R19




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    4 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo V60               225/40R19                         A02) bis A10)
                                        N235)

                                         225/45R19
                                         N235)

                                         235/35R19

                                         235/40R19

                                         245/35R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               235/35R19                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           L22)T91)

                                         245/35R19
                                         L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
A                              e9*2001/116*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               235/35R19                         A02) bis A10)
                                        L22)N245)T91)                     E58)

                                         245/35R19
                                         L22)




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    5 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo S90, V90           225/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A93a)GFF)N235)
                Cross Country)
                                         225/45R19 M+S
                                         A93a)GFF)

                                          235/45R19
                                          GFG)N245)

                                          235/45R19 M+S
                                          GFG)

                                          245/40R19

                                          245/45R19
                                          GFG)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/45R19                          A02) bis A10)

                                          235/50R19

                                          245/45R19

                                          255/45R19




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X                              e9*2007/46*3146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 182     Volvo XC40              235/45R19                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/50R19
                                         A01)A93a)K03)K04)

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         245/50R19
                                         A01)K01)K02)

                                         255/45R19
                                         A01)A93a)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
D                              e9*2001/116*0068*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         235/55R19
                                         A01)K03)

                                         245/50R19
                                         A01)K01)K04)

                                         255/45R19
                                         A01)K03)

                                         255/50R19
                                         A01)K01)K04)K46)




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
U                              e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo XC60              235/50R19                         A02) bis A10)

                                         235/55R19

                                         245/50R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
B                              e9*2001/116*0065*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              225/45R19                         A02) bis A10)

                                         235/40R19

                                         235/45R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240     Volvo XC90              235/50R19                         A02) bis A10)
                                        ER1)T99)

                                         235/55R19
                                         A93a)ER1)

                                         245/50R19
                                         ER1)

                                         245/55R19
                                         ER1)

                                         255/50R19
                                         ER1)

                                         255/55R19
                                         ER2)




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1405 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
     245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    10 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
     Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
        Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
        klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
     Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
     A01 zusätzlich zu beachten.



RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. :               19c
Seite :                    11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019




RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
						
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