Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL3.9805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL3.9805.25
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 120 Nm
B-N2E, F, F-N2D, G Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
P, U, X, Z Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
L Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50535 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
M, M-2D, M-N2E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm
M12x1,5
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M-2D e1*2001/116*0427*..
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo C30 215/35R19 A02) bis A10)
A01)K03)T85) S01)
225/35R19
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169 Volvo S40, V50 215/35R19 A02) bis A10)
(Front -und Allradantrieb) T85) S01)
225/35R19
A01)K01)K04)
235/35R19
A01)K01)K04)K33)
245/30R19
A01)K01)K04)K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E e13*2007/46*1337*..
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 215/35R19 A02) bis A10)
(außer V40 Cross Country) T85)
225/35R19
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
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Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M-N2E e13*2007/46*1337*..
M e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187 Volvo V40 Cross Country 215/35R19 A02) bis A10)
A93)T85)
225/35R19
225/40R19
235/35R19
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F-N2D e13*2007/46*1157*..
F e9*2007/46*0023*..
G e9*2007/46*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224 Volvo S60, V60, V60 Hybrid 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer A01)A93a)K01)K04)N235)T88) E58)
Cross Country)
235/35R19
A01)K01)K04)K49)T91)
245/30R19
A01)K01)K04)K49)T89)
245/35R19
A01)G5W)K01)K04)K48)K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187 Volvo S60 Cross Country, 225/45R19 A02) bis A10)
V60 Cross Country
235/40R19
235/45R19
245/40R19
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e4*2007/46*1315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo V60 225/40R19 A02) bis A10)
N235)
225/45R19
N235)
235/35R19
235/40R19
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
B e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224 Volvo V70 235/35R19 A02) bis A10)
(nicht XC 70) L22)T91)
245/35R19
L22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-2D e1*2001/116*0504*..
A e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232 Volvo S80 235/35R19 A02) bis A10)
L22)N245)T91) E58)
245/35R19
L22)
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo S90, V90 225/45R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; außer A93a)GFF)N235)
Cross Country)
225/45R19 M+S
A93a)GFF)
235/45R19
GFG)N245)
235/45R19 M+S
GFG)
245/40R19
245/45R19
GFG)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e4*2007/46*1067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 Volvo V90 Cross Country 235/45R19 A02) bis A10)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X e9*2007/46*3146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 182 Volvo XC40 235/45R19 A02) bis A10)
A93)
235/50R19
A01)A93a)K03)K04)
245/45R19
A93)
245/50R19
A01)K01)K02)
255/45R19
A01)A93a)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D-2D e1*2001/116*0507*..
D-N2D e1*2007/46*0339*..
D-N2E e13*2007/46*1213*..
D e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10)
A01)K03)
235/55R19
A01)K03)
245/50R19
A01)K01)K04)
255/45R19
A01)K03)
255/50R19
A01)K01)K04)K46)
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e4*2007/46*1220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10)
235/55R19
245/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B-2D e1*2001/116*0505*..
B-N2D e1*2007/46*0495*..
B-N2E e13*2007/46*1203*..
B e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Volvo XC70 225/45R19 A02) bis A10)
235/40R19
235/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e4*2007/46*0929*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240 Volvo XC90 235/50R19 A02) bis A10)
ER1)T99)
235/55R19
A93a)ER1)
245/50R19
ER1)
245/55R19
ER1)
255/50R19
ER1)
255/55R19
ER2)
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1405 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).
K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
klemmen.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
A01 zusätzlich zu beachten.
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48844
Nr. : RA-000694-E0-104
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL3.9805
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019
RA-000694-E0-104-19c~VO-5-108-63_3-ET45_SL3.9805