Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Fahrzeughersteller VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTZGHBP40B634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
TTZGHBP40D634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
TTZGHGA40B634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
TTZGHGA40D634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
TTZGHSA40B634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
TTZGHSA40D634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 785 2327 12/17
TTZGHSA40D634 PCD108 ET40 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 810 2251 12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51744*16
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M; M-2D
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF5
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G; D-N2D; Z; D-2D; L; F; 2; P; D; U; X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A; B-2D; B; A-2D
Zubehör : OE-Schraube + ZJVA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z; (Kegelbund lose)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : Z
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVB
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; M-2D
110 Nm für Typ : M
130 Nm für Typ : M
130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; G; L; P; U; X;
Z; 2
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 21P; 22I; 24J; VOLVO C30 (Coupe);
24M Frontantrieb;
73 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; 74H; 74P; 77E
24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
§22 51744*16
Verkaufsbezeichnung: EX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2 e9*2018/858*11478*.. 75 - 116 225/55R18 98 11A; 246; 248; 26P Mit
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26N; Radhausverbreiterung
26P Serie; Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26N; Heckantrieb; Elektro;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7UA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 225/50R18 95 11A; 12A; 26P nicht Cross Country;
225/55R18 98 11A; 12A; 26P Kombi; Limousine;
235/45R18 97 12Q Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 12A; 26N; 26P Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721;
26B; 26N; 27P 725; 73C; 74A; 74H;
255/45R18 99 11A; 12A; 26N; 26P 74P; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
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ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 225/60R18 100 V90 Cross Country;
235/55R18 100 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74H; 74P; 76O; 77E
255/50R18 102 11A; 241; 246; 248;
26B; 27H
Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 228 225/45R18 91 5GG V60; nicht Polizei;
235/40R18 91 11A; 26P; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 240 225/45R18 92V 5GM 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 92W 11A; 26P; 5GM 721; 725; 73C; 74A;
235/45R18 94 11A; 26P; 5HI 74H; 74P; 76O; 77E;
83A; 863
Z e4*2007/46*1315*.. 120 - 240 235/45R18 94 11A; 26P nur Limousine
245/40R18 93 11A; 26B; 26N Allradantrieb; nur
245/45R18 96 11A; 26B; 26N Limousine
255/45R18 99 11A; 26B; 26N Frontantrieb;
§22 51744*16
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 77E;
83A
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26J; V60 Cross Country;
27H nicht Polizei;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27H 74H; 74P; 76O; 77E
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26J;
27H
245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
255/45R18 99 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 22B; 24J; VOLVO S40, V50;
24M Kombi;
Limousine;
73 - 169 215/40R18 89W 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 88Y 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74H; 74P; 77E; 4AE;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24C; 4DK
24D
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 132 225/40R18 88W 11A; 21P; 22I; 24J; VOLVO C30 (Coupe);
24M Frontantrieb;
73 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; 74H; 74P; 77E; 4AE;
24M 4DK
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/40R18 88 11A; 245 VOLVO V40
84 - 157 215/45R18 89 CrossCountry;
84 - 187 215/45R18 89W Allradantrieb;
§22 51744*16
225/40R18 91 11A; 245 Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
235/45R18 94 11A; 22P; 24J; 248; 74H; 74P; 76O; 77E;
26P 4AE; 4DK
245/40R18 93 11A; 22P; 24J; 248;
26P; 27H
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 215/40R18 89 VOLVO V40;
225/40R18 88 11A; 245; 248 Frontantrieb;
245/35R18 88 11A; 22P; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
84 - 187 235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26P 74H; 74P; 77E; 4AE;
245/35R18 92W 11A; 22P; 24J; 248; 4DK
26P; 27H
M e4*2001/116*0076*.. 100 - 125 225/40R18 88W 5FE VOLVO C70 (Cabrio);
100 - 132 215/40R18 89W Frontantrieb;
215/45R18 89W 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 169 215/40R18 89Y 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R18 89Y 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 92 74H; 74P; 77E; 4AE;
235/40R18 91 11A; 22I 4DK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 225/40R18 92Y 11A; 21P; 22I nicht S60 Cross
225/45R18 95 11A; 21P; 22I; 54A Country; nicht V60
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; Kombi;
248; 260 Stufenheck;
245/35R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
248; 260 Frontantrieb;
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 260 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 77E;
4AE; 4DK
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/50R18 95 11A; 26P; 27I S60 Cross Country;
235/45R18 94 11A; 26P; 27I V60 Cross Country;
235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb;
26P; 27B Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27B 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 77E;
4AE; 4DK
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
§22 51744*16
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 147 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG Allradantrieb;
A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/40R18 91W 11A; 22I; 5GG Frontantrieb;
80 - 175 225/45R18 91Y 11A; 22I; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 22I; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93W 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
80 - 210 225/45R18 95 11A; 22I 74H; 74P; 77E; 4AE;
235/40R18 95 11A; 22I 4WE
80 - 232 225/45R18 95Y 11A; 22I
235/40R18 95Y 11A; 22I
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24J; 24M;
5HA
245/40R18 97 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R18 98 11A; 24J; 248; 26B; V60 Hybrid; V60 Plug
26N; 27B in Hybrid; V60 Twin
Engine; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 4AE;
4DK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 80 - 175 225/45R18 91W 11A; 22I; 5GG; 51J VOLVO V70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/40R18 91W 11A; 22B; 5GG; 51J Allradantrieb;
80 - 224 225/45R18 95 11A; 22I; 51J Frontantrieb;
235/40R18 95 11A; 22B; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74C;
245/40R18 93W 11A; 21P; 22B; 24J; 74H; 74P; 77E; 4AE;
24M 4DK
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M VOLVO XC70;
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/45R18 96 11A; 24J Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
74H; 74P; 77E; 4AE;
4DK
Verkaufsbezeichnung: XC40, C40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 225/55R18 98 11A; 245; 26P XC40; nicht Elektro;
225/60R18 100 11A; 245; 26P inkl. Hybrid;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51744*16
235/60R18 103 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
27I 74H; 74P; 76O; 77E
245/55R18 103 11A; 24J; 24M; 26B;
27I
255/50R18 102 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27I
255/55R18 105 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R18 100 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/60R18 103 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 77E;
4AE; 4DK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
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Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/60R18 103 11A; 245 XC60; Nicht 223kW-
245/55R18 103 11A; 24J; 248 235kW T8 Twin
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Engine/Hybrid;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 77E
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/60R18 103 11A; 245 XC60 T8 Twin Engine;
245/55R18 103 11A; 24J; 248 Hybrid;
245/60R18 105 11A; 24J; 248 Niveauregulierung;
255/55R18 105 11A; 24J; 248 Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76O; 77E;
BF1
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/60R18 103 nicht 223-235kW Twin
§22 51744*16
235/65R18 106 Engine; Allradantrieb;
245/55R18 103 Frontantrieb;
245/60R18 105 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 12A; 51A; 7MP; 71C;
255/60R18 108 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 75I;
76O; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51744*16
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sei n.
§22 51744*16
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 51744*16
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweis e des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungss chrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7MP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 31362304 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 8889081697 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssc heibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführunge n mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
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Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
21P x = 220 y = 220 VA
22B x = 240 y = 400 HA
21B x = 270 y = 270 VA
22I x = 190 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
22H x = 240 y = 400 8 HA
22F x = 240 y = 400 20 HA
21N x = 270 y = 270 8 VA
21J x = 270 y = 270 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Seite: 14 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 260 y = 305 HA
26B x = 295 y = 270 VA
26P x = 245 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 51744*16
27F x = 260 y = 305 20 HA
27H x = 260 y = 305 8 HA
26J x = 295 y = 270 28 VA
26N x = 295 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 335 y = 270 VA
27B x = 330 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 330 y = 320 8 HA
§22 51744*16
27F x = 330 y = 320 30 HA
26N x = 335 y = 270 8 VA
26J x = 335 y = 270 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: Z
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*..
Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40, C40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: 2
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11478*..
Handelsbez.: EX30
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 310 8 VA
§22 51744*16
26J x = 310 y = 310 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Seite: 19 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 190 y = 220 HA
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 51744*16
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Seite: 20 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*..
Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 350 HA
27I x = 360 y = 300 HA
26B x = 350 y = 370 VA
26P x = 300 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 370 5 VA
26N x = 350 y = 370 5 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Seite: 21 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*..
Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
26B x = 370 y = 350 VA
26P x = 320 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 15 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 370 y = 350 15 VA
26N x = 370 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-17-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51744
ANLAGE: 5 VOLVO Radtyp: TTZG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024
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Seite: 22 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 51744*16
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.