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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     1 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.05
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.05
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø63,3
                 geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                       ZP50544     120 Nm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,           ZP50541     140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,           ZP50541     140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,           ZP50541     140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     2 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                M                             e4*2001/116*0076*..
                M-2D                          e1*2001/116*0427*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 169      Volvo C30              205/40R18                            A02) bis A10)
                                                       T86)                                 BF1) S01)

                                                         215/40R18
                                                         A01) K03)

                                                         215/45R18
                                                         A01) G1L) K03) K44)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K01) K44)
§22 100087*00




                                                         235/35R18
                                                         A01) K01) K04)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                M                             e4*2001/116*0076*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 169     Volvo C70              225/40R18                            A02) bis A10)
                                (Cabrio)                                                    BF1) S01)
                                                         235/40R18


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                2                                e9*2018/858*11478*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 116      Volvo EX30                225/55R18                         A02) bis A10)
                                (Heck- und                A94a)                             BF2)
                                Allradantrieb, außer EX30
                                Cross)
                                                          235/50R18
                                                          A01) K03)

                                                         245/50R18
                                                         A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     3 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                M                                e4*2001/116*0076*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 169      Volvo S40, V50             205/40R18                         A02) bis A10)
                                (Front -und Allradantrieb) T86)                              BF1) S01)

                                                         205/45R18
                                                         M00) T86)

                                                         215/40R18

                                                         215/45R18
                                                         G1L)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K01) K04)
§22 100087*00




                                                         235/35R18
                                                         A01) K01) K04)

                                                         235/40R18
                                                         A01) K01) K04) K33)

                                                         245/35R18
                                                         A01) K01) K04) K33)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                M                              e4*2001/116*0076*..
                M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                84 bis 187      Volvo V40               205/45R18                            A02) bis A10)
                                (außer V40 Cross        M00) T86)                            BF1)
                                Country)
                                                         215/40R18

                                                         225/40R18

                                                         245/35R18
                                                         A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     4 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                M                              e4*2001/116*0076*..
                M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                          A02) bis A10)
                                                        A93) M00) T86)                     BF1)

                                                         215/45R18

                                                         225/40R18

                                                         225/45R18

                                                         235/40R18
                                                         A01) K03)
§22 100087*00




                                                         245/40R18
                                                         A01) K01)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F                              e9*2007/46*0023*..
                F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
                G                              e9*2007/46*0093*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      215/40R18                         A01) bis A10)
                                Hybrid                   A93) N225) T89)                   A11) BF3) K04)
                                (Limousine, Kombi; außer
                                Cross Country)
                                                         215/45R18
                                                         G4H) N225)

                                                         225/40R18
                                                         A93a) K01) N235) T92)

                                                         235/40R18
                                                         K01)

                                                         245/35R18
                                                         K01) K49) T92)

                                                         245/40R18
                                                         G4G) K01) K49)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     5 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F                              e9*2007/46*0023*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R18                         A02) bis A10)
                                V60 Cross Country        M00)                              BF3)

                                                         225/50R18

                                                         235/45R18
                                                         A93a)

                                                         235/50R18

                                                         245/45R18

                                                         255/45R18
§22 100087*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                Z                             e4*2007/46*1315*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 240     Volvo V60              215/45R18                           A02) bis A10)
                                                       N225) T93)                          A11) BF3) EF0)

                                                         225/45R18
                                                         N235)

                                                         235/40R18

                                                         235/45R18

                                                         245/40R18

                                                         245/45R18
                                                         GH3)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     6 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B                             e9*2001/116*0065*..
                B-2D                          e1*2001/116*0505*..
                B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
                B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                         A02) bis A10)
                                (außer XC 70)          N225)                             BF4)

                                                        225/45R18
                                                        L22)

                                                        235/40R18
                                                        L22)

                                                        245/40R18
§22 100087*00




                                                        L22)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                A                             e9*2001/116*0057*..
                A-2D                          e1*2001/116*0504*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                         A02) bis A10)
                                                       N225)                             BF4) E58)

                                                        225/45R18
                                                        L22) N235)

                                                        235/40R18
                                                        L22) N245)

                                                        245/40R18
                                                        L22)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     7 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                P                              e4*2007/46*1067*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 240     Volvo S90, V90           225/50R18                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi; außer N235)                             A11) BF3) E42)
                                Cross Country)
                                                         225/50R18 M+S

                                                         225/55R18
                                                         GFG) N235)

                                                         225/55R18 M+S
                                                         GFG)

                                                         235/50R18
                                                         GFE) N245)
§22 100087*00




                                                         235/50R18 M+S
                                                         GFE)

                                                         245/45R18

                                                         245/50R18
                                                         GFG)

                                                         255/45R18
                                                         GFF)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                P                              e4*2007/46*1067*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF3)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     8 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                X                             e9*2007/46*3146*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                95 bis 184      Volvo XC40             235/50R18                         A01) bis A10)
                                                       A93a) K03) K04)                   A11) BF3)

                                                        235/55R18
                                                        A93a) K03) K04)

                                                        245/50R18
                                                        K01) K02)

                                                        245/55R18
                                                        GH4) K01) K02)

                                                        255/50R18
§22 100087*00




                                                        K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                D                             e9*2001/116*0068*..
                D-2D                          e1*2001/116*0507*..
                D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
                D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 242     Volvo XC60             235/55R18                         A01) bis A10)
                                                       A93) K03)                         BF4)

                                                        235/60R18
                                                        K03)

                                                        245/55R18
                                                        K01) K04)

                                                        255/50R18
                                                        K01) K04)

                                                        255/55R18
                                                        K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     9 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                U                             e4*2007/46*1220*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 240     Volvo XC60             235/55R18                         A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF3) EF0)
                                                        235/60R18

                                                        245/55R18

                                                        245/60R18
                                                        GF1)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B                             e9*2001/116*0065*..
                B-2D                          e1*2001/116*0505*..
§22 100087*00




                B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
                B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                         A02) bis A10)
                                                       M00)                              BF4)

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                L                             e4*2007/46*0929*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 240     Volvo XC90             235/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF3) EB1) EF0) ER1)
                                                        235/65R18

                                                        245/55R18

                                                        245/60R18

                                                        255/55R18

                                                        255/60R18
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     10 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100087*00




                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     11 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
§22 100087*00




                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: ZP50544
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                       Zubehörkit: ZP50541
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                       Zubehörkit: ZP50541
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                       Zubehörkit: ZP50541
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E42)   Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                           - Cross-Country-Ausführung,
                           - gepanzerte Ausführung.

                E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Volvo 31381442 mit belüfteter Scheibe Ø366x30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     12 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 100087*00




                       und G01) zu beachten.

                G4G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G4H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GF1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/35R22 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GFE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                     245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
                     245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     13 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                GH3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
                     245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
                     245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100087*00




                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                       Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                         Stoßleiste umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                       Maßnahmen erforderlich:
                       • die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
                         kürzen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     14 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                       Maßnahmen erforderlich:
                       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 100087*00




                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                       sind zu entfernen.

                T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14d
                Seite :                     15 / 15
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Die Anlage 14d mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 100087*00
						
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