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							               Gutachten 366-0048-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55476
               ANLAGE: 41 VOLVO                                                     Radtyp: TKG0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.06.2026
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                               Fahrzeughersteller              VOLVO CAR CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKG0M9BA445ED6          PCD120 ET44.5          ohne                        63,4                     930      2391    03/26
               34
               TKG0M9BP445ED6          PCD120 ET44.5          ohne                        63,4                    930      2391     03/26
               34
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55476*02




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO CAR CORPORATION


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TKG0K KBA: 55474 Lochkreis: 5x120 ET: 43,5 oder
               Radtyp: TKG0L KBA: 55475 Lochkreis: 5x120 ET: 40,5

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDSG, KEOB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0048-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55476
               ANLAGE: 41 VOLVO                                                  Radtyp: TKG0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.06.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     ES90
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1            e9*2018/858*11732*.. 140 - 155 275/45R20 106         GFA; 12T; 57F;          Anzugsmoment f. 1-
                                                                                 KEOB                    teilige Schraube
                                                                                                         160NM; M. zusätz.
                                                                                                         Radabdeckung Achse 2
                                                                                                         (Flap); Heckantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         Schraubenfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7UP; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76B; 768; 97K
               1             e9*2018/858*11732*.. 140 - 155 275/45R20 106        GFA; 12T; 57F;          Anzugsmoment f. 1-
                                                                                 KDSG; KEOB              teilige Schraube
                                                                                                         160NM; M. zusätz.
                                                                                                         Radabdeckung Achse 2
                                                                                                         (Flap); Heckantrieb;
                                                                                                         Elektro; Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7UP; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76B; 768; 97K
               1             e9*2018/858*11732*.. 230        275/45R20 106       GFA; 12T; 57F;          M. zusätz.
§22 55476*02




                                                                                 KEOB                    Radabdeckung Achse 2
                                                                                                         (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         Schraubenfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7UP; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         74E; 76B; 768; 97K
               1             e9*2018/858*11732*.. 230        275/45R20 106       GFA; 12T; 57F;          M. zusätz.
                                                                                 KDSG; KEOB              Radabdeckung Achse 2
                                                                                                         (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro; Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7UP; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         74E; 76B; 768; 97K


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem La stindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0048-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55476
               ANLAGE: 41 VOLVO                                                 Radtyp: TKG0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.06.2026
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                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 55476*02




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0048-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55476
               ANLAGE: 41 VOLVO                                                 Radtyp: TKG0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.06.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
               7UP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 32134419 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               GFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/50R20
                                  Hinterachse:                          275/45R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDSG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG0L KBA: 55475 Lochkreis 5x120 ET: 40,5
               KEOB) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG0K KBA: 55474 Lochkreis 5x120 ET: 43,5
§22 55476*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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