Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. : RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 47R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 47R6755.25
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K, R, S, T, J, H Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50588 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 Volvo S80 215/55R16 A02) bis A10)
E05) S03)
215/55R16 M+S
225/55R16
e9*2001/116*0028*17E 1130/1040(1200/1090) 5/108/65
RA-000524-A0-104-28a~VO-5-108-65-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. : RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo S 80 ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
225/55R16
e9*98/14*0043*10 1070 / 1050 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 Volvo V70 205/55R16 A02) bis A10)
(außer Cross Country, S03)
XC70 ) 215/55R16
e4*2001/116*0040*17 1130/1190(0) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo V70 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 Volvo S60 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
RA-000524-A0-104-28a~VO-5-108-65-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. : RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000524-A0-104-28a~VO-5-108-65-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. : RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. : 28a
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R6755
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Bereifungsgröße bereits serienmäßig einge-
tragen ist.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen, (Kontrolle durch Kreis-
fahrt).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent-
fernen.
Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 47R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 10.06.2010
RA-000524-A0-104-28a~VO-5-108-65-ET45_47R6755.doc
RA-000524-A0-104-28a~VO-5-108-65-ET45_47R6755.doc