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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985
Nr. :                      RA-000492-B0-233
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 808
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 590/06
Artikel- oder Katalog-Nr:                              C18 808 4007
Radgröße:                                                   8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       SR 13 Ø67,1-Ø65,1
geprüfte Radlast:                                            703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T,S,R,J,H                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             Z 32     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
N                                Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-                  110 Nm
                                 winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985
Nr. :                      RA-000492-B0-233
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 808


Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  C70                      225/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                       245/35R18

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                                  S03)T37)V00n)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200   S80,                     225/40R18                                 A02) bis A10)E42)
              S80 T6                                                             S03)
                                       235/40R18
                                       A01)K33)
e9*2001/116*0028*17E   MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090                                           5/108/65



Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      225/40R18                                                 A02) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                                               S03)
               bzw. XC 70)              235/40R18
                                        A01)K15)

 220                    V70 Typ R                         235/40R18                               A01) bis A10)E42)
                                                                                                  K15)S03)

e4*98/14*0040*06       1120/1170(CC: 1130/1190)                                                   5/108/65
e4*2001/116*0040*17



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
103           V70 Bifuel               225/40R18                                                  A02) bis A10)
                                                                                                  S03)
                                                          235/40R18
                                                          A01)K15)
e4*2001/116*0061*13    1060/1170(0)                                                               5/108/65




RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985
Nr. :                      RA-000492-B0-233
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 808


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   S60                      225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K33)L21)S03)
                                         235/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18-88       A01) bis A10)
                                                                                 K04)K33)L21)S03)V00n)
 220                   S60 Typ R         235/40R18                               A01) bis A10)
                                                                                 K33)S03)

e9*98/14*0036*04      1120/1050(0)                                               5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          S60 Bifuel               225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K33)L21)S03)
                                         235/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18-88       A01) bis A10)
                                                                                 K04)K33)L21)S03)V00n)
e9*98/14*0044*02      1170/1030(0)                                               5/108/65
e9*2001/116*0044*12



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.


RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985
Nr. :                      RA-000492-B0-233
Anlage-Nr. :               12a
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
     gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
     (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985
Nr. :                      RA-000492-B0-233
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :             CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                 C18 808


T37) Für Fahrzeugausführungen bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen
     sind, sind aus Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR-, W- oder Y-Reifen
     zulässig. Bei ZR-Reifen ist statt des Load Index (LI) die entsprechende Tragfähigkeit in kg
     auf dem Reifen angegeben.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010




RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc