Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985 Nr. : RA-000492-B0-233 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/06 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 4007 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 13 Ø67,1-Ø65,1 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment T,S,R,J,H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z 32 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm N Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- 110 Nm winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985 Nr. : RA-000492-B0-233 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 C70 225/40R18 A02) bis A10) S03) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) S03)T37)V00n) e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 200 S80, 225/40R18 A02) bis A10)E42) S80 T6 S03) 235/40R18 A01)K33) e9*2001/116*0028*17E MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090 5/108/65 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 V70 225/40R18 A02) bis A10)E42) (nicht Cross Country, S03) bzw. XC 70) 235/40R18 A01)K15) 220 V70 Typ R 235/40R18 A01) bis A10)E42) K15)S03) e4*98/14*0040*06 1120/1170(CC: 1130/1190) 5/108/65 e4*2001/116*0040*17 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 Bifuel 225/40R18 A02) bis A10) S03) 235/40R18 A01)K15) e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65 RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985 Nr. : RA-000492-B0-233 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 S60 225/40R18 A01) bis A10) K33)L21)S03) 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18-88 A01) bis A10) K04)K33)L21)S03)V00n) 220 S60 Typ R 235/40R18 A01) bis A10) K33)S03) e9*98/14*0036*04 1120/1050(0) 5/108/65 e9*2001/116*0036*17 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S60 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10) K33)L21)S03) 235/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18-88 A01) bis A10) K04)K33)L21)S03)V00n) e9*98/14*0044*02 1170/1030(0) 5/108/65 e9*2001/116*0044*12 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985 Nr. : RA-000492-B0-233 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Cross-Country-Ausführung, - gepanzerte Ausführung. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti- gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47985 Nr. : RA-000492-B0-233 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 T37) Für Fahrzeugausführungen bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind aus Gründen der Tragfähigkeit der Sonderreifen nur ZR-, W- oder Y-Reifen zulässig. Bei ZR-Reifen ist statt des Load Index (LI) die entsprechende Tragfähigkeit in kg auf dem Reifen angegeben. S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-B0-233-12a~VO-5-108-65-67_2-40-C18_808_4007.doc