Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/08 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 07 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 13 Ø67,1-Ø65,1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment K, R, S, T, J, H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z32 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm N, L Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- Z80 110 Nm winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: L ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 184 Volvo 850 bzw. S70/V70 205/50R16 A02) bis A10) (Lim. und Kombi) E42)S03) 125 bis 195 V70 AWD 205/50R16 A02) bis A10) E05) E42)S03) 205/55R16 e9*93/81*0002*13E 1150/1120 5/108/65 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 180 C 70 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe/ Cabrio) S03) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) S03)V00n) e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 200 S80, 215/55R16 A02) bis A10) S80 T6 A93) S03) 225/55R16 e9*2001/116*0028*17E 1130/1090(1200/1090) 5/108/65 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S 80, ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10) A93) S03) 225/55R16 e9*98/14*0043*10E 1070 / 1050 5/108/65 RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: S ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 V70 205/55R16 A02) bis A10) E44) (außer Cross Country, S03) XC70 ) 215/55R16 225/50R16 120 bis 154 V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S A02) bis A10) E05) S03) 215/65R16 e4*2001/116*0040*17E 1110/1170 // (XC70 1130/1190) 5/108/65 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 V70 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 225/50R16 e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 S60 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 A01)L21) 225/50R16 A01)L21) e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65 Typ: H ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/55R16 A01)L21) 225/50R16 A01)L21) e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65 RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Cross-Country-Ausführung, - gepanzerte Ausführung. E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus- gerüstet sind. L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti- gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt). S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent- fernen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc