Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     1/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 706
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                          CMS 607/08
Artikel- oder Katalog-Nr:                              C18 706 45 07
Radgröße:                                                   7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       SR 13 Ø67,1-Ø65,1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
K, R, S, T, J, H                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              Z32     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
N, L                             Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-               Z80   110 Nm
                                 winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     2/5                                                                   Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850 bzw. S70/V70     205/50R16                                A02) bis A10)
              (Lim. und Kombi)                                                    E42)S03)

 125 bis 195            V70 AWD               205/50R16                           A02) bis A10)
                                              E05)                                E42)S03)

                                              205/55R16
e9*93/81*0002*13E      1150/1120                                                  5/108/65



Typ:                          N
ABE / EG-Genehmigung:         e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  C 70                      205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Coupe/ Cabrio)                                                     S03)
                                        225/50R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                  S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200   S80,                     215/55R16                                  A02) bis A10)
              S80 T6                   A93)                                       S03)

                                              225/55R16
e9*2001/116*0028*17E   1130/1090(1200/1090)                                       5/108/65


Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          S 80, ww. LPG, CNG       215/55R16                                  A02) bis A10)
                                       A93)                                       S03)

                                              225/55R16
e9*98/14*0043*10E      1070 / 1050                                               5/108/65




RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     3/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   V70                      205/55R16                         A02) bis A10) E44)
              (außer Cross Country,                                      S03)
              XC70 )                   215/55R16

                                                225/50R16
120 bis 154            V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S            A02) bis A10)
                                                E05)                     S03)

                                                       215/65R16
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170 // (XC70 1130/1190)                     5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 Bifuel               205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16

                                                       225/50R16
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                      5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   S60                      205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16
                                                       A01)L21)

                                                       225/50R16
                                                       A01)L21)
e9*2001/116*0036*17    1120/1050                                         5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          S60 Bifuel               205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16
                                                       A01)L21)

                                                       225/50R16
                                                       A01)L21)
e9*2001/116*0044*12    1070/1030(0)                                      5/108/65




RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     4/5                                                       Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                12
Seite :                     5/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706



E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus-
     gerüstet sind.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
     gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent-
     fernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc




RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc