Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 607/08
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 07
Radgröße: 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR 13 Ø67,1-Ø65,1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2205 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K, R, S, T, J, H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z32 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
N, L Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- Z80 110 Nm
winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 bzw. S70/V70 205/50R16 A02) bis A10)
(Lim. und Kombi) E42)S03)
125 bis 195 V70 AWD 205/50R16 A02) bis A10)
E05) E42)S03)
205/55R16
e9*93/81*0002*13E 1150/1120 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C 70 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe/ Cabrio) S03)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S80, 215/55R16 A02) bis A10)
S80 T6 A93) S03)
225/55R16
e9*2001/116*0028*17E 1130/1090(1200/1090) 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80, ww. LPG, CNG 215/55R16 A02) bis A10)
A93) S03)
225/55R16
e9*98/14*0043*10E 1070 / 1050 5/108/65
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 205/55R16 A02) bis A10) E44)
(außer Cross Country, S03)
XC70 ) 215/55R16
225/50R16
120 bis 154 V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E05) S03)
215/65R16
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170 // (XC70 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
225/50R16
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)L21)
e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)L21)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 12
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus-
gerüstet sind.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch Kreisfahrt).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent-
fernen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc
RA-000519-A0-233-12~VO-5-108-65-67_2-45-C18_706_45_07.doc