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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
Seite :                     1/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R665
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           42R6655.05
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
T, K, S, R, J, H                 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-          ZP50588 120 Nm
                                 winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
N                                Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-          ZP50588 110 Nm
                                 winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                           N
ABE / EG-Genehmigung:          e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  Volvo C70                  205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Coupe / Cabrio)                                                     S03)
                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                   S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 125   Volvo S80,               215/55R16                                  A02) bis A10)E06)
               Volvo S80 T6            E05)                                       S03)

                                              215/55R16 M+S
                                              A91)

                                              225/55R16
                                              A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E   1130/1040(1200/1090)                                       5/108/65



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S 80,             215/55R16                                  A02) bis A10) E06)
               ww. LPG, CNG            E05)                                       S03)

                                              215/55R16 M+S
                                              A91)

                                              225/55R16
                                              A01)K03)K15)K23)

e9*98/14*0043*10       1070 / 1050                                                5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo V70                 205/55R16                           A02) bis A10)
               (außer Cross Country )                                       S03)E42)
                                        215/55R16

                                                 225/50R16
                                                 A01)K03)
 120 bis 154            Volvo V70 Cross Country, 205/55R16 M+S              A02) bis A10)
                        Volvo XC 70              E05)                       S03)

                                                 215/65R16
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170(CC 1130/1190)                              5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Volvo V70 BIFUEL         205/55R16                            A02) bis A10)
                                                                            S03)
                                                 215/55R16

                                                 225/50R16
                                                 A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                         5/108/65


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   Volvo S60                205/55R16                            A02) bis A10)E06)
                                                                            S03)
                                                 215/55R16
                                                 A01)L21)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K33)L21)
e9*2001/116*0036*17    1120/1050                                            5/108/65



Typ:                            H
ABE / EG-Genehmigung:           e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S60 Bifuel           205/55R16                         A02) bis A10)E06)
                                                                            S03)
                                                 215/55R16
                                                 A01)L21)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K33)L21)
e9*2001/116*0044*12    1070/1030(0)                                         5/108/65




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Teiletyp :                 42R665


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
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A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
     gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen, (Kontrolle durch Kreis-
     fahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent-
     fernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               39a
Seite :                     6/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 18.08.2010




RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
						
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