Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6655.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T, K, S, R, J, H Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50588 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
N Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50588 110 Nm
winde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 Volvo C70 205/55R16 A02) bis A10)
(Coupe / Cabrio) S03)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 Volvo S80, 215/55R16 A02) bis A10)E06)
Volvo S80 T6 E05) S03)
215/55R16 M+S
A91)
225/55R16
A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E 1130/1040(1200/1090) 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo S 80, 215/55R16 A02) bis A10) E06)
ww. LPG, CNG E05) S03)
215/55R16 M+S
A91)
225/55R16
A01)K03)K15)K23)
e9*98/14*0043*10 1070 / 1050 5/108/65
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 Volvo V70 205/55R16 A02) bis A10)
(außer Cross Country ) S03)E42)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
120 bis 154 Volvo V70 Cross Country, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Volvo XC 70 E05) S03)
215/65R16
e4*2001/116*0040*17E 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo V70 BIFUEL 205/55R16 A02) bis A10)
S03)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 Volvo S60 205/55R16 A02) bis A10)E06)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)K33)L21)
e9*2001/116*0036*17 1120/1050 5/108/65
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Volvo S60 Bifuel 205/55R16 A02) bis A10)E06)
S03)
215/55R16
A01)L21)
225/50R16
A01)K33)L21)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den Befesti-
gungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen, (Kontrolle durch Kreis-
fahrt).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu ent-
fernen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. : 39a
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Essen, 18.08.2010
RA-000477-C0-104-39a~VO-5-108-65-ET40_42R665.doc