Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 1/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.05
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VOLVO (S)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H, J, R, S, T Serien- Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50588 120 Nm
winde M14x1,5, Schaftlänge 31 mm
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 225/50R17 A01) bis A10)E42)E19a)
K15)K23)S03)
235/45R17
K03)
e9*2001/116*0028*17E 1200/1090 5/108/65
RA-000482-C0-104-26a~VO-5-108-65-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 2/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 215/45R17 A02) bis A10)E42)
(nicht Cross Country, S03)
bzw. XC 70) 225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)E42)
S03)V00n)
e4*98/14*0040*06 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
e4*2001/116*0040*17E
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 BIFUEL 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K04)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
S03)V00n)
e4*2001/116*0061*13E 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
A01)K33)
e9*2001/116*0036*16 1120/1050 5/108/65
RA-000482-C0-104-26a~VO-5-108-65-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 3/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 215/45R17 A02) bis A10)
S03)
225/45R17
A01)K33)
e9*2001/116*0044*12 1070/1030(0) 5/108/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000482-C0-104-26a~VO-5-108-65-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 4/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
S03) Die Serienzentrierstifte sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
RA-000482-C0-104-26a~VO-5-108-65-ET42_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 5/5 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.06.2010
RA-000482-C0-104-26a~VO-5-108-65-ET42_41R7805.docx