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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  SL2.8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          SL2.8805.35
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2255 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :    Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T,S,R,J,H                        Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP50588 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
LS, LW, L, N                     Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787 ab NT03
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              225/35R18                                  A01) bis A10)
              (Limousine)                                                        K03)K36)K37)K38)S03)

F787/NT10E             1090/900                                                  5/108/65



Typ:                             LW
ABE / EG-Genehmigung:            G306 ab NT01
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850                  225/35R18                              A01) bis A10)
               (Kombi, nicht für Allrad)                                         K03)K36)K37)K38)S03)

 142                    Volvo 850 AWD                     225/40R18              A01) bis A10)
                        (Kombi, Allrad)                                          K03)K35)K38)S03)

G306/NT09E             1090/1120                                                 5/108/65



Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 155    Volvo 850 ,                  225/35R18                            A01) bis A10)
               Volvo 850,                                                        K03)K36)K37)K38)S03)
               Volvo 850
               (Limousine, Kombi, nicht für
              Allrad)
 125 bis 195   Volvo 850 AWD,               225/40R18                            A01) bis A10)
               Volvo V70 AWD,                                                    K03)K35)K38)S03)
               (Kombi, Allrad)
e9*93/81*0002*13E      1180/1120                                                 5/108/65



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180   C70                     225/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                 S03)
                                       245/35R18

e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                  5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S80,                    225/40R18                                 A01) bis A10)E42)
               S80 T6                                                            K03)S03)
                                       235/40R18
                                       K33)
e9*2001/116*0028*17E   MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090                          5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    V70                      225/40R18                         A01) bis A10)E42)
              (nicht Cross Country,                                       K03)K04)K33)S03)
               bzw. XC 70)              235/40R18

 220                   V70 Typ R                 235/40R18                A01) bis A10)E42)
                                                                          K03)K04)K33)S03)
e4*98/14*0040*06      1120/1170(CC: 1130/1190)                            5/108/65
e4*2001/116*0040*17



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
103            V70 Bifuel              225/40R18                          A01) bis A10)E42)
                                                                          K03)K04)K33)S03)
                                                 235/40R18

e4*2001/116*0061*13   1060/1170(0)                                        5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K33)L21)S03)
                                                 235/40R18
                                                 K03)K04)
 220                   S60 Typ R                 235/40R18                A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K33)S03)
e9*98/14*0036*04      1120/1050(0)                                        5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K33)L21)S03)
                                                 235/40R18
                                                 K03)K04)
e9*98/14*0044*02      1170/1030(0)                                        5/108/65
e9*2001/116*0044*12



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
     Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
     Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
     nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht
     ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von
     Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt).

K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die
        Kunststoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer
        Höhe von ca. 60 mm).
     - im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen,
     - im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten
        komplett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten,
     - die Ausbuchtung im Kunststofrradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
        des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.

K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte
       abzutrennen und die Blechsicke dort nach oben formen,
     - die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante
       auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
     (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010




RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
						
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