Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.8805.35
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 33 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T,S,R,J,H Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
LS, LW, L, N Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP50588 110 Nm
Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm
RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: LS
ABE / EG-Genehmigung: F787 ab NT03
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 225/35R18 A01) bis A10)
(Limousine) K03)K36)K37)K38)S03)
F787/NT10E 1090/900 5/108/65
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: G306 ab NT01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 184 Volvo 850 225/35R18 A01) bis A10)
(Kombi, nicht für Allrad) K03)K36)K37)K38)S03)
142 Volvo 850 AWD 225/40R18 A01) bis A10)
(Kombi, Allrad) K03)K35)K38)S03)
G306/NT09E 1090/1120 5/108/65
Typ: L
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 155 Volvo 850 , 225/35R18 A01) bis A10)
Volvo 850, K03)K36)K37)K38)S03)
Volvo 850
(Limousine, Kombi, nicht für
Allrad)
125 bis 195 Volvo 850 AWD, 225/40R18 A01) bis A10)
Volvo V70 AWD, K03)K35)K38)S03)
(Kombi, Allrad)
e9*93/81*0002*13E 1180/1120 5/108/65
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 180 C70 225/40R18 A02) bis A10)
S03)
245/35R18
e4*2001/116*0015*14E 1110/970 5/108/65
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S80, 225/40R18 A01) bis A10)E42)
S80 T6 K03)S03)
235/40R18
K33)
e9*2001/116*0028*17E MIN.:1130/1040 // MAX.:1200/1090 5/108/65
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Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 225/40R18 A01) bis A10)E42)
(nicht Cross Country, K03)K04)K33)S03)
bzw. XC 70) 235/40R18
220 V70 Typ R 235/40R18 A01) bis A10)E42)
K03)K04)K33)S03)
e4*98/14*0040*06 1120/1170(CC: 1130/1190) 5/108/65
e4*2001/116*0040*17
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10)E42)
K03)K04)K33)S03)
235/40R18
e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)S03)
235/40R18
K03)K04)
220 S60 Typ R 235/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K33)S03)
e9*98/14*0036*04 1120/1050(0) 5/108/65
e9*2001/116*0036*17
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10)
K33)L21)S03)
235/40R18
K03)K04)
e9*98/14*0044*02 1170/1030(0) 5/108/65
e9*2001/116*0044*12
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 14b
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000503-F0-104-14b~VO-5-108-65-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 14b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.
K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.
K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt. Bei nicht
ausreichender Reifenfreigängigkeit ist der Lenkeinschlag durch Verwendung von
Unterlegscheiben zu begrenzen (Fachwerkstatt).
K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
- im gesamten Bereich zwischen Stoßfänger und seitlicher Schutzleiste ist die
Kunststoffkante des Radhauses komplett abzutrennen (über der Radmitte bis zu einer
Höhe von ca. 60 mm).
- im gleichen Bereich sind die Radaushauskante komplett umzulegen,
- im Bereich ab seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller sind die Radhauskanten
komplett umzulegen und um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten,
- die Ausbuchtung im Kunststofrradhaus im Bereich der inneren Reifenflanke auf Höhe
des Stoßfängers ist auszuschneiden oder abzuschleifen.
K38) An Achse 1 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter Radmitte
abzutrennen und die Blechsicke dort nach oben formen,
- die Kunststoffradhauskante (am Stoßfänger sowie am Spritzlappen) ist ab Oberkante
auf ca.150 mm Länge (bis Befestigungsniet) kürzen bzw. abtrennen.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
(Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010
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