Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.8805.05
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2255 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T,S,R,J,H,K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50588 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
RA-000503-F0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0028*.. , e9*98/14*0028*.. , e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 200 S 80 225/40R18 A02) bis A10)
S 80 T6 S03)
235/40R18
e9*2001/116*0028*17 1200/1090 5/108/65
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0043*.., e9*2001/116*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S 80 CNG 225/40R18 A02) bis A10)
S03)
235/40R18
e9*2001/116*0043*10 1070/1050 5/108/65
Typ: S
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0040*.. , e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 V70 225/40R18 A02) bis A10)B23)E42)
(nicht Cross Country, L21)S03)
bzw. XC 70) 235/40R18
A01)K15)K34)
e4*2001/116*0040*17 1110/1170(CC 1130/1190) 5/108/65
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 V70 Bifuel 225/40R18 A02) bis A10)
L21)S03)
235/40R18
A01)K15)K34)
e4*2001/116*0061*13 1060/1170(0) 5/108/65
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0036*.. , e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 191 S60 225/40R18 A01) bis A10)B23)
K34)L21)S03)
e9*98/14*0036*04 1120/1050 5/108/65
e9*2001/116*0036*17
RA-000503-F0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_SL2.8805.docx
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Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ: H
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 S60 Bifuel 225/40R18 A01) bis A10)
K34)L21)S03)
e9*98/14*0044*09 1070/1030(0) 5/108/65
e9*2001/116*0044*12
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000503-F0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_SL2.8805.docx
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Nr. : RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø330x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel Brembo.
E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Cross-Country-Ausführung,
- gepanzerte Ausführung.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.
L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen
(Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010
RA-000503-F0-104-21a~VO-5-108-65-ET45_SL2.8805.docx